IBM THINKPAD X41 Benutzerhandbuch

Seite 91

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Lenovo

kann

jedoch

veranlassen,

dass

die

Verfahren

vor

einem

zuständigen

Gericht

im

Land

der

Installation

verhandelt

werden.

In

Estland,

Lettland

und

Litauen

werden

sämtliche

Rechtsstreitigkeiten,

die

sich

im

Zusammenhang

mit

dieser

Vereinbarung

ergeben,

in

einem

Schiedsspruchverfahren

beigelegt,

das

in

Helsinki,

Finnland,

gemäß

den

gel-

tenden

Schiedsspruchgesetzen

Finnlands

stattfindet.

Jede

Partei

ernennt

einen

Schiedsrichter.

Die

Schiedsrichter

bestimmen

dann

gemeinsam

den

Vorsitzen-

den.

Können

sich

die

Schiedsrichter

nicht

auf

einen

Vorsitzenden

einigen,

wird

dieser

von

der

zentralen

Handelskammer

(Central

Chamber

of

Com-

merce)

in

Helsinki

ernannt.

EUROPÄISCHE

UNION

(EU)

DIE

FOLGENDEN

BESTIMMUNGEN

GELTEN

FÜR

ALLE

EU-LÄNDER:

Die

Gewährleistung

für

Maschinen,

die

in

EU-Ländern

erworben

werden,

hat

in

allen

EU-Ländern

Gültigkeit,

vorausgesetzt,

die

Maschinen

wurden

in

die-

sen

Ländern

angekündigt

und

zur

Verfügung

gestellt.

Gewährleistungsservice:

Dieser

Abschnitt

wird

wie

folgt

ergänzt:

Gewährleistungsservice

vom

IBM

Service

in

EU-Ländern

kann

über

die

für

das

jeweilige

Land

in

Teil

3

-

Gewährleistungsinformationen

angegebene

Tele-

fonnummer

angefordert

werden.

Der

Kunde

kann

auch

über

die

folgende

Adresse

mit

dem

IBM

Service

Kon-

takt

aufnehmen:

IBM

Warranty

&

Service

Quality

Dept.

PO

Box

30

Spango

Valley

Greenock

Scotland

PA16

0AH

KONSUMENTEN

In

der

Europäischen

Gemeinschaft

sind

für

Konsumenten

unter

den

geltenden

nationalen

rechtlichen

Bestimmungen

Rechte

für

den

Verkauf

von

Konsumgü-

tern

definiert.

Diese

Rechte

sind

von

den

Bestimmungen

in

dieser

Gewährleis-

tung

nicht

betroffen.

Anhang

B.

Gewährleistungsbestimmungen

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