IBM THINKPAD X41 Benutzerhandbuch
Seite 91

Lenovo
kann
jedoch
veranlassen,
dass
die
Verfahren
vor
einem
zuständigen
Gericht
im
Land
der
Installation
verhandelt
werden.
In
Estland,
Lettland
und
Litauen
werden
sämtliche
Rechtsstreitigkeiten,
die
sich
im
Zusammenhang
mit
dieser
Vereinbarung
ergeben,
in
einem
Schiedsspruchverfahren
beigelegt,
das
in
Helsinki,
Finnland,
gemäß
den
gel-
tenden
Schiedsspruchgesetzen
Finnlands
stattfindet.
Jede
Partei
ernennt
einen
Schiedsrichter.
Die
Schiedsrichter
bestimmen
dann
gemeinsam
den
Vorsitzen-
den.
Können
sich
die
Schiedsrichter
nicht
auf
einen
Vorsitzenden
einigen,
wird
dieser
von
der
zentralen
Handelskammer
(Central
Chamber
of
Com-
merce)
in
Helsinki
ernannt.
EUROPÄISCHE
UNION
(EU)
DIE
FOLGENDEN
BESTIMMUNGEN
GELTEN
FÜR
ALLE
EU-LÄNDER:
Die
Gewährleistung
für
Maschinen,
die
in
EU-Ländern
erworben
werden,
hat
in
allen
EU-Ländern
Gültigkeit,
vorausgesetzt,
die
Maschinen
wurden
in
die-
sen
Ländern
angekündigt
und
zur
Verfügung
gestellt.
Gewährleistungsservice:
Dieser
Abschnitt
wird
wie
folgt
ergänzt:
Gewährleistungsservice
vom
IBM
Service
in
EU-Ländern
kann
über
die
für
das
jeweilige
Land
in
Teil
3
-
Gewährleistungsinformationen
angegebene
Tele-
fonnummer
angefordert
werden.
Der
Kunde
kann
auch
über
die
folgende
Adresse
mit
dem
IBM
Service
Kon-
takt
aufnehmen:
IBM
Warranty
&
Service
Quality
Dept.
PO
Box
30
Spango
Valley
Greenock
Scotland
PA16
0AH
KONSUMENTEN
In
der
Europäischen
Gemeinschaft
sind
für
Konsumenten
unter
den
geltenden
nationalen
rechtlichen
Bestimmungen
Rechte
für
den
Verkauf
von
Konsumgü-
tern
definiert.
Diese
Rechte
sind
von
den
Bestimmungen
in
dieser
Gewährleis-
tung
nicht
betroffen.
Anhang
B.
Gewährleistungsbestimmungen
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