IBM THINKPAD X41 Benutzerhandbuch
Seite 88

SINGAPUR
Haftungsbegrenzung:
Die
Wörter
″SPEZIELLE″
und
″WIRTSCHAFTLICHE″
in
Ziffer
3
des
fünften
Absatzes
werden
ersatzlos
gestrichen.
EUROPA,
NAHER
UND
MITTLERER
OSTEN,
AFRIKA
(EMEA)
DIE
FOLGENDEN
BESTIMMUNGEN
GELTEN
FÜR
ALLE
EMEA-LÄNDER:
Diese
Gewährleistung
gilt
für
Maschinen,
die
der
Kunde
bei
Lenovo
oder
einem
Lenovo
Reseller
erworben
hat.
Gewährleistungsservice:
Der
folgende
Absatz
wird
in
Westeuropa
(Andorra,
Österreich,
Belgien,
Zypern,
Tschechien,
Dänemark,
Estland,
Finnland,
Frankreich,
Deutschland,
Griechenland,
Ungarn,
Island,
Irland,
Italien,
Lettland,
Liechtenstein,
Litauen,
Luxemburg,
Malta,
Monaco,
den
Niederlanden,
Norwegen,
Polen,
Portugal,
San
Marino,
der
Slowakei,
Slowenien,
Spanien,
Schweden,
der
Schweiz,
Großbritannien,
im
Vatikan
und
in
allen
anderen
Ländern,
die
der
Europäischen
Union
beitreten,
ab
dem
Beitrittsdatum)
hin-
zugefügt:
Die
Gewährleistung
für
Maschinen,
die
in
Westeuropa
erworben
werden,
hat
in
allen
westeuropäischen
Ländern
Gültigkeit,
vorausgesetzt,
die
Maschinen
wurden
in
diesen
Ländern
angekündigt
und
zur
Verfügung
gestellt.
Wenn
der
Kunde
eine
Maschine
in
einem
der
westeuropäischen
Länder,
wie
oben
definiert,
erwirbt,
kann
er
für
diese
Maschine
Gewährleistungsservice
in
jedem
der
genannten
Länder
von
einem
Service-Provider
in
Anspruch
neh-
men,
vorausgesetzt,
die
Maschine
wurde
von
Lenovo
in
dem
Land
angekün-
digt
und
zur
Verfügung
gestellt,
in
dem
er
den
Service
in
Anspruch
nehmen
möchte.
Wenn
der
Kunde
einen
Personal
Computer
in
Albanien,
Armenien,
Weiß-
russland,
Bosnien-Herzegowina,
Bulgarien,
Kroatien,
Tschechien,
Georgien,
Ungarn,
Kasachstan,
Kirgisien,
der
Bundesrepublik
Jugoslawien,
in
der
frühe-
ren
jugoslawischen
Republik
Mazedonien,
Moldawien,
Polen,
Rumänien,
Russland,
der
Slowakischen
Republik,
Slowenien
oder
der
Ukraine
erworben
hat,
kann
er
für
diese
Maschine
Gewährleistungsservice
in
jedem
der
genann-
ten
Länder
von
einem
Service-Provider
in
Anspruch
nehmen,
vorausgesetzt,
die
Maschine
wurde
von
Lenovo
in
dem
Land
angekündigt
und
zur
Verfü-
gung
gestellt,
in
dem
er
den
Service
in
Anspruch
nehmen
möchte.
Wenn
der
Kunde
eine
Maschine
in
einem
Land
des
Nahen
und
Mittleren
Ostens
oder
in
einem
afrikanischen
Land
erwirbt,
kann
er
für
diese
Maschine
Gewährleistungsservice
von
einem
Service-Provider
im
jeweiligen
Land
in
Anspruch
nehmen,
vorausgesetzt,
die
Maschine
wurde
von
Lenovo
in
dem
Land
angekündigt
und
zur
Verfügung
gestellt.
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und
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