IBM THINKPAD X41 Benutzerhandbuch
Seite 97

GROSSBRITANNIEN
Haftungsbegrenzung:
Die
Bestimmungen
in
diesem
Abschnitt
werden
durch
den
folgenden
Text
vollständig
ersetzt:
Im
Sinne
dieses
Abschnitts
bedeutet
″Verschulden″
jede
Handlung,
Erklärung,
Unterlassung
oder
jedes
Versäumnis
durch
Lenovo
im
Zusammenhang
mit
oder
in
Bezug
auf
den
Inhalt
dieser
Gewährleistung,
für
die
Lenovo
dem
Kunden
gegenüber
rechtlich
haftbar
ist,
entweder
durch
Ansprüche
aus
dem
Vertrag
oder
auf
Grund
unerlaubter
Handlungen.
Mehrfaches
Verschulden,
das
im
Wesentlichen
die
gleichen
Verluste
oder
Schäden
verursacht,
wird
als
einmaliges
Verschulden
betrachtet.
Soweit
der
Kunde
aus
Verschulden
von
Lenovo
zu
Schaden
gekommen
sind,
hat
er
Anspruch
auf
Entschädigung
durch
Lenovo.
Dieser
Abschnitt
regelt
insgesamt
den
Haftungsumfang
von
Lenovo
dem
Kun-
den
gegenüber.
1.
Lenovo
haftet
unbegrenzt
für:
a.
Tod
oder
Personenschäden,
soweit
die
Schäden
fahrlässig
von
Lenovo
verursacht
wurden;
und
b.
Verletzung
ihrer
Verpflichtungen
aus
Ziffer
12
des
″Sale
of
Goods
Act
1979
″
oder
aus
Ziffer
2
des
″Supply
of
Goods
and
Services
Act
1982
″
oder
gesetzlicher
Änderung
bzw.
Neuverordnung
dieser
Ziffern.
2.
Lenovo
haftet
unbegrenzt,
unter
Ausschluss
der
folgenden
Fälle,
in
denen
Lenovo
nicht
haftbar
ist
,
für
materielle
Schäden
an
beweglichen
Sachen
nur,
soweit
die
Schäden
fahrlässig
von
Lenovo
verursacht
wurden.
3.
Mit
Ausnahme
der
Regelungen
oben
unter
Ziffer
1
und
2
haftet
Lenovo
insgesamt
für
tatsächliche
Schäden
pro
Verschulden
höchstens
bis
zu
125
%
des
gesamten
für
die
betreffende
Maschine
zu
zahlenden
Kauf-
preises
bzw.
die
zu
zahlenden
Gebühren.
Diese
Begrenzung
gilt
ebenso
für
Lenovo
Lieferanten,
Lenovo
Reseller
und
Service-Provider.
Dies
ist
der
maximale
Betrag,
für
den
Lenovo,
die
Lieferan-
ten,
Reseller
und
Service-Provider
insgesamt
haftbar
gemacht
werden
können.
Fälle,
in
denen
Lenovo
nicht
haftbar
ist
Mit
Ausnahme
der
Regelungen
oben
unter
Ziffer
1
sind
Lenovo,
die
Lieferan-
ten,
Reseller
oder
Service-Provider
in
keinem
Fall
haftbar
für
folgende
Ver-
luste,
selbst
wenn
Lenovo,
die
Lieferanten,
Reseller
oder
Service-Provider
auf
die
Möglichkeit
solcher
Verluste
hingewiesen
wurden:
1.
Verlust
oder
Beschädigung
von
Daten;
2.
spezielle,
mittelbare
oder
Folgeschäden;
oder
3.
entgangene
Gewinne,
Geschäftsabschlüsse,
Umsätze,
Schädigung
des
guten
Namens
oder
Verlust
erwarteter
Einsparungen.
Anhang
B.
Gewährleistungsbestimmungen
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