IBM THINKPAD X41 Benutzerhandbuch

Seite 97

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GROSSBRITANNIEN

Haftungsbegrenzung:

Die

Bestimmungen

in

diesem

Abschnitt

werden

durch

den

folgenden

Text

vollständig

ersetzt:

Im

Sinne

dieses

Abschnitts

bedeutet

″Verschulden″

jede

Handlung,

Erklärung,

Unterlassung

oder

jedes

Versäumnis

durch

Lenovo

im

Zusammenhang

mit

oder

in

Bezug

auf

den

Inhalt

dieser

Gewährleistung,

für

die

Lenovo

dem

Kunden

gegenüber

rechtlich

haftbar

ist,

entweder

durch

Ansprüche

aus

dem

Vertrag

oder

auf

Grund

unerlaubter

Handlungen.

Mehrfaches

Verschulden,

das

im

Wesentlichen

die

gleichen

Verluste

oder

Schäden

verursacht,

wird

als

einmaliges

Verschulden

betrachtet.

Soweit

der

Kunde

aus

Verschulden

von

Lenovo

zu

Schaden

gekommen

sind,

hat

er

Anspruch

auf

Entschädigung

durch

Lenovo.

Dieser

Abschnitt

regelt

insgesamt

den

Haftungsumfang

von

Lenovo

dem

Kun-

den

gegenüber.

1.

Lenovo

haftet

unbegrenzt

für:

a.

Tod

oder

Personenschäden,

soweit

die

Schäden

fahrlässig

von

Lenovo

verursacht

wurden;

und

b.

Verletzung

ihrer

Verpflichtungen

aus

Ziffer

12

des

″Sale

of

Goods

Act

1979

oder

aus

Ziffer

2

des

″Supply

of

Goods

and

Services

Act

1982

oder

gesetzlicher

Änderung

bzw.

Neuverordnung

dieser

Ziffern.

2.

Lenovo

haftet

unbegrenzt,

unter

Ausschluss

der

folgenden

Fälle,

in

denen

Lenovo

nicht

haftbar

ist

,

für

materielle

Schäden

an

beweglichen

Sachen

nur,

soweit

die

Schäden

fahrlässig

von

Lenovo

verursacht

wurden.

3.

Mit

Ausnahme

der

Regelungen

oben

unter

Ziffer

1

und

2

haftet

Lenovo

insgesamt

für

tatsächliche

Schäden

pro

Verschulden

höchstens

bis

zu

125

%

des

gesamten

für

die

betreffende

Maschine

zu

zahlenden

Kauf-

preises

bzw.

die

zu

zahlenden

Gebühren.

Diese

Begrenzung

gilt

ebenso

für

Lenovo

Lieferanten,

Lenovo

Reseller

und

Service-Provider.

Dies

ist

der

maximale

Betrag,

für

den

Lenovo,

die

Lieferan-

ten,

Reseller

und

Service-Provider

insgesamt

haftbar

gemacht

werden

können.

Fälle,

in

denen

Lenovo

nicht

haftbar

ist

Mit

Ausnahme

der

Regelungen

oben

unter

Ziffer

1

sind

Lenovo,

die

Lieferan-

ten,

Reseller

oder

Service-Provider

in

keinem

Fall

haftbar

für

folgende

Ver-

luste,

selbst

wenn

Lenovo,

die

Lieferanten,

Reseller

oder

Service-Provider

auf

die

Möglichkeit

solcher

Verluste

hingewiesen

wurden:

1.

Verlust

oder

Beschädigung

von

Daten;

2.

spezielle,

mittelbare

oder

Folgeschäden;

oder

3.

entgangene

Gewinne,

Geschäftsabschlüsse,

Umsätze,

Schädigung

des

guten

Namens

oder

Verlust

erwarteter

Einsparungen.

Anhang

B.

Gewährleistungsbestimmungen

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