IBM THINKPAD X41 Benutzerhandbuch
Seite 95

Haftungsbegrenzung:
Der
folgende
Absatz
wird
diesem
Abschnitt
hinzugefügt:
Die
in
dieser
Gewährleistung
genannten
Haftungsbegrenzungen
und
-aus-
schlüsse
entfallen
bei
Vorsatz
und
grober
Fahrlässigkeit
von
Lenovo
sowie
bei
zugesicherten
Eigenschaften.
Ziffer
2
wird
durch
folgenden
Satz
ergänzt:
Lenovo
haftet
nur
bei
leicht
fahrlässiger
Verletzung
wesentlicher
Vertrags-
pflichten.
UNGARN
Haftungsbegrenzung:
Dieser
Abschnitt
wird
wie
folgt
ergänzt:
Die
hier
genannten
Einschränkungen
und
Ausschlüsse
gelten
nicht
bei
Ver-
tragsbruch,
der
zum
Tode
oder
zu
physischen
und
gesundheitlichen
Beein-
trächtigungen
führt,
die
vorsätzlich,
durch
Fahrlässigkeit
oder
durch
krimi-
nelle
Handlungen
verursacht
wurden.
Die
Parteien
akzeptieren
die
Verbindlichkeit
der
Haftungsbegrenzungen
und
erkennen
an,
dass
Abschnitt
314.(2)
des
ungarischen
Zivilrechts
zur
Anwen-
dung
kommt,
da
sowohl
der
Kaufpreis
als
auch
andere
Vorteile
aus
der
vor-
liegenden
Gewährleistung
diese
Haftungsbegrenzung
ausgleichen.
IRLAND
Umfang
dieser
Gewährleistung:
Dieser
Abschnitt
wird
wie
folgt
ergänzt:
Mit
Ausnahme
der
in
diesen
Gewährleistungsbestimmungen
ausdrücklich
genannten
Ansprüche
sind
sämtliche
gesetzlichen
Ansprüche
ausgeschlossen.
Ausgeschlossen
sind
auch
stillschweigende
Ansprüche,
jedoch
ohne
ihre
Präjudizwirkung
auf
die
Allgemeingültigkeit
des
oben
Gesagten.
Ausgeschlos-
sen
sind
weiterhin
alle
Ansprüche
aus
dem
″Sale
of
Goods
Act
1893
″
und
dem
″Sale
of
Goods
and
Supply
of
Services
Act
1980
″.
Haftungsbegrenzung:
Die
Bestimmungen
in
diesem
Abschnitt
werden
durch
den
folgenden
Text
vollständig
ersetzt:
Im
Sinne
dieses
Abschnitts
bedeutet
″Verschulden″
jede
Handlung,
Erklärung,
Unterlassung
oder
jedes
Versäumnis
durch
Lenovo
im
Zusammenhang
mit
oder
in
Bezug
auf
den
Inhalt
dieser
Gewährleistung,
für
die
Lenovo
dem
Kunden
gegenüber
rechtlich
haftbar
ist,
entweder
durch
Ansprüche
aus
dem
Vertrag
oder
auf
Grund
unerlaubter
Handlungen.
Mehrfaches
Verschulden,
das
im
Wesentlichen
die
gleichen
Verluste
oder
Schäden
verursacht,
wird
als
einmaliges
Verschulden
betrachtet,
wobei
als
Datum
für
das
Verschulden
das
letzte
Verschulden
gilt.
Anhang
B.
Gewährleistungsbestimmungen
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