IBM THINKPAD X41 Benutzerhandbuch

Seite 87

Advertising
background image

VOLKSREPUBLIK

CHINA

Geltendes

Recht:

Der

folgende

Text

ersetzt

″dass

die

Gesetze

des

Landes

zur

Anwendung

kommen,

in

dem

die

Maschine

erworben

wurde

im

ersten

Satz:

dass

die

Gesetze

des

Staates

New

York,

Vereinigte

Staaten

von

Amerika,

zur

Anwendung

kommen

(sofern

dies

durch

die

Gesetzgebung

des

Landes

nicht

anders

geregelt

wird).

PHILIPPINEN

Haftungsbegrenzung:

Ziffer

3

im

fünften

Absatz

wird

wie

folgt

ersetzt:

SPEZIELLE

(EINSCHLIESSLICH

BEILÄUFIGE

SCHÄDEN

UND

VER-

SCHÄRFTER

SCHADENSERSATZ),

MORALISCHE,

BEILÄUFIGE

ODER

MITTELBARE

SCHÄDEN

ODER

WIRTSCHAFTLICHE

FOLGESCHÄDEN;

ODER

Schiedsspruchverfahren:

Der

folgende

Text

wird

unter

dieser

Überschrift

hin-

zugefügt:

Verfahren

und

Streitigkeiten,

die

sich

aus

dieser

Vereinbarung

ergeben

oder

damit

in

Zusammenhang

stehen,

werden

in

Metro

Manila,

Philippinen,

in

Übereinstimmung

mit

den

geltenden

Gesetzen

der

Philippinen

geregelt

bzw.

beigelegt.

Der

in

Schriftform

abzufassende

Schiedsspruch

ist

endgültig

und

bindend

für

alle

Parteien

ohne

Einspruchsmöglichkeit

und

muss

eine

Darle-

gung

der

Fakten

sowie

eine

Begründung

enthalten.

Es

müssen

drei

Schiedsrichter

bestellt

werden,

wobei

jede

Partei

berechtigt

ist,

einen

Schiedsrichter

zu

ernennen.

Die

von

den

Parteien

ernannten

Schieds-

richter

bestimmen

vor

Beginn

des

Verfahrens

den

dritten

Schiedsrichter.

Die-

ser

übernimmt

den

Vorsitz.

Bei

Ausfall

des

Vorsitzenden

kann

der

Vorsitz

vom

Präsidenten

des

Philippine

Dispute

Resolution

Center,

Inc.

übernommen

werden.

Bei

Ausfall

eines

der

beiden

anderen

Schiedsrichter

kann

dieser

von

der

betreffenden

Partei

neu

ernannt

werden.

Das

Verfahren

wird

an

dem

Punkt

fortgesetzt,

an

dem

der

jeweilige

Schiedsrichter

ausgetauscht

wurde.

Verweigert

oder

unterlässt

eine

der

Parteien

die

Ernennung

eines

Schiedsrich-

ters

innerhalb

von

30

Tagen,

gerechnet

ab

dem

Datum,

zu

dem

die

andere

Partei

ihren

Schiedsrichter

ernannt

hat,

wird

der

zuerst

ernannte

Schiedsrich-

ter

zum

alleinigen

Schiedsrichter,

vorausgesetzt,

dass

er

rechtmäßig

und

ord-

nungsgemäß

ernannt

wurde.

Die

Verkehrssprache

für

sämtliche

Verfahren

ist

Englisch

(die

zum

Verfahren

gehörenden

Dokumente

müssen

ebenfalls

in

Englisch

abgefasst

sein).

Die

eng-

lische

Version

dieser

Vereinbarung

ist

die

verbindliche

und

hat

Vorrang

vor

allen

anderen

Sprachen.

Anhang

B.

Gewährleistungsbestimmungen

65

Advertising