IBM THINKPAD X41 Benutzerhandbuch
Seite 87

VOLKSREPUBLIK
CHINA
Geltendes
Recht:
Der
folgende
Text
ersetzt
″dass
die
Gesetze
des
Landes
zur
Anwendung
kommen,
in
dem
die
Maschine
erworben
wurde
″
im
ersten
Satz:
dass
die
Gesetze
des
Staates
New
York,
Vereinigte
Staaten
von
Amerika,
zur
Anwendung
kommen
(sofern
dies
durch
die
Gesetzgebung
des
Landes
nicht
anders
geregelt
wird).
PHILIPPINEN
Haftungsbegrenzung:
Ziffer
3
im
fünften
Absatz
wird
wie
folgt
ersetzt:
SPEZIELLE
(EINSCHLIESSLICH
BEILÄUFIGE
SCHÄDEN
UND
VER-
SCHÄRFTER
SCHADENSERSATZ),
MORALISCHE,
BEILÄUFIGE
ODER
MITTELBARE
SCHÄDEN
ODER
WIRTSCHAFTLICHE
FOLGESCHÄDEN;
ODER
Schiedsspruchverfahren:
Der
folgende
Text
wird
unter
dieser
Überschrift
hin-
zugefügt:
Verfahren
und
Streitigkeiten,
die
sich
aus
dieser
Vereinbarung
ergeben
oder
damit
in
Zusammenhang
stehen,
werden
in
Metro
Manila,
Philippinen,
in
Übereinstimmung
mit
den
geltenden
Gesetzen
der
Philippinen
geregelt
bzw.
beigelegt.
Der
in
Schriftform
abzufassende
Schiedsspruch
ist
endgültig
und
bindend
für
alle
Parteien
ohne
Einspruchsmöglichkeit
und
muss
eine
Darle-
gung
der
Fakten
sowie
eine
Begründung
enthalten.
Es
müssen
drei
Schiedsrichter
bestellt
werden,
wobei
jede
Partei
berechtigt
ist,
einen
Schiedsrichter
zu
ernennen.
Die
von
den
Parteien
ernannten
Schieds-
richter
bestimmen
vor
Beginn
des
Verfahrens
den
dritten
Schiedsrichter.
Die-
ser
übernimmt
den
Vorsitz.
Bei
Ausfall
des
Vorsitzenden
kann
der
Vorsitz
vom
Präsidenten
des
Philippine
Dispute
Resolution
Center,
Inc.
übernommen
werden.
Bei
Ausfall
eines
der
beiden
anderen
Schiedsrichter
kann
dieser
von
der
betreffenden
Partei
neu
ernannt
werden.
Das
Verfahren
wird
an
dem
Punkt
fortgesetzt,
an
dem
der
jeweilige
Schiedsrichter
ausgetauscht
wurde.
Verweigert
oder
unterlässt
eine
der
Parteien
die
Ernennung
eines
Schiedsrich-
ters
innerhalb
von
30
Tagen,
gerechnet
ab
dem
Datum,
zu
dem
die
andere
Partei
ihren
Schiedsrichter
ernannt
hat,
wird
der
zuerst
ernannte
Schiedsrich-
ter
zum
alleinigen
Schiedsrichter,
vorausgesetzt,
dass
er
rechtmäßig
und
ord-
nungsgemäß
ernannt
wurde.
Die
Verkehrssprache
für
sämtliche
Verfahren
ist
Englisch
(die
zum
Verfahren
gehörenden
Dokumente
müssen
ebenfalls
in
Englisch
abgefasst
sein).
Die
eng-
lische
Version
dieser
Vereinbarung
ist
die
verbindliche
und
hat
Vorrang
vor
allen
anderen
Sprachen.
Anhang
B.
Gewährleistungsbestimmungen
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