IBM THINKPAD X41 Benutzerhandbuch

Seite 92

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ÖSTERREICH,

DÄNEMARK,

FINNLAND,

GRIECHENLAND,

ITALIEN,

NIEDERLANDE,

NORWEGEN,

PORTUGAL,

SPANIEN,

SCHWEDEN

UND

SCHWEIZ

Haftungsbegrenzung:

Die

Bestimmungen

in

diesem

Abschnitt

werden

durch

den

folgenden

Text

vollständig

ersetzt:

Vorausgesetzt,

dass

keine

anderweitigen

verbindlichen

Rechtsbestimmungen

gelten:

1.

Die

Haftung

von

Lenovo

für

Schäden

und

Verluste,

die

als

Folge

der

Erfüllung

der

Bestimmungen

dieser

Vereinbarung

oder

in

Zusammenhang

mit

dieser

Vereinbarung

verursacht

wurden

oder

die

auf

einer

anderen,

mit

dieser

Vereinbarung

in

Zusammenhang

stehenden

Ursache

beruhen,

ist

begrenzt

auf

die

Kompensation

der

Schäden

und

Verluste,

die

als

unmittelbare

und

direkte

Folge

der

Nichterfüllung

solcher

Verpflichtungen

(bei

Verschulden

von

Lenovo)

oder

durch

die

genannte

Ursache

entstan-

den

und

belegt

sind.

Der

Höchstbetrag

entspricht

hierbei

den

vom

Kunden

für

die

Maschine

bezahlten

Gebühren.

Die

obige

Einschränkung

gilt

nicht

für

Personenschäden

(einschließlich

Tod)

und

für

direkte

Schäden

an

Immobilien

und

beweglichen

Sachen,

für

die

Lenovo

rechtlich

haftbar

ist.

2.

AUF

KEINEN

FALL

SIND

LENOVO,

DIE

LIEFERANTEN,

RESELLER

ODER

SERVICE-PROVIDER

IN

FOLGENDEN

FÄLLEN

HAFTBAR,

AUCH

WENN

AUF

DIE

MÖGLICHKEIT

SOLCHER

SCHÄDEN

HIN-

GEWIESEN

WURDE:

1)

VERLUST

ODER

BESCHÄDIGUNG

VON

DATEN;

2)

BEILÄUFIGE

ODER

MITTELBARE

SCHÄDEN

ODER

ANDERE

WIRTSCHAFTLICHE

FOLGESCHÄDEN;

3)

ENTGANGENE

GEWINNE,

AUCH

WENN

SIE

ALS

DIREKTE

FOLGE

DES

EREIGNIS-

SES

ENTSTANDEN

SIND,

DAS

ZU

DEN

SCHÄDEN

GEFÜHRT

HAT;

ODER

4)

ENTGANGENE

GESCHÄFTSABSCHLÜSSE,

UMSÄTZE,

SCHÄDIGUNG

DES

GUTEN

NAMENS

ODER

VERLUST

ERWARTE-

TER

EINSPARUNGEN.

FRANKREICH

UND

BELGIEN

Haftungsbegrenzung:

Die

Bestimmungen

in

diesem

Abschnitt

werden

durch

den

folgenden

Text

vollständig

ersetzt:

Vorausgesetzt,

dass

keine

anderweitigen

verbindlichen

Rechtsbestimmungen

gelten:

1.

Die

Haftung

von

Lenovo

für

Schäden

und

Verluste,

die

als

Folge

der

Erfüllung

der

Bestimmungen

dieser

Vereinbarung

oder

in

Zusammenhang

mit

dieser

Vereinbarung

verursacht

wurden,

ist

begrenzt

auf

die

Kompen-

sation

der

Schäden

und

Verluste,

die

als

unmittelbare

und

direkte

Folge

der

Nichterfüllung

solcher

Verpflichtungen

(bei

Verschulden

von

Lenovo)

entstanden

und

belegt

sind.

Der

Höchstbetrag

entspricht

hierbei

den

Gebühren,

die

der

Kunde

für

die

Maschine

bezahlt

hat,

die

den

Schaden

verursacht

hat.

70

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X41

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Service

und

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