IBM THINKPAD X41 Benutzerhandbuch
Seite 92

ÖSTERREICH,
DÄNEMARK,
FINNLAND,
GRIECHENLAND,
ITALIEN,
NIEDERLANDE,
NORWEGEN,
PORTUGAL,
SPANIEN,
SCHWEDEN
UND
SCHWEIZ
Haftungsbegrenzung:
Die
Bestimmungen
in
diesem
Abschnitt
werden
durch
den
folgenden
Text
vollständig
ersetzt:
Vorausgesetzt,
dass
keine
anderweitigen
verbindlichen
Rechtsbestimmungen
gelten:
1.
Die
Haftung
von
Lenovo
für
Schäden
und
Verluste,
die
als
Folge
der
Erfüllung
der
Bestimmungen
dieser
Vereinbarung
oder
in
Zusammenhang
mit
dieser
Vereinbarung
verursacht
wurden
oder
die
auf
einer
anderen,
mit
dieser
Vereinbarung
in
Zusammenhang
stehenden
Ursache
beruhen,
ist
begrenzt
auf
die
Kompensation
der
Schäden
und
Verluste,
die
als
unmittelbare
und
direkte
Folge
der
Nichterfüllung
solcher
Verpflichtungen
(bei
Verschulden
von
Lenovo)
oder
durch
die
genannte
Ursache
entstan-
den
und
belegt
sind.
Der
Höchstbetrag
entspricht
hierbei
den
vom
Kunden
für
die
Maschine
bezahlten
Gebühren.
Die
obige
Einschränkung
gilt
nicht
für
Personenschäden
(einschließlich
Tod)
und
für
direkte
Schäden
an
Immobilien
und
beweglichen
Sachen,
für
die
Lenovo
rechtlich
haftbar
ist.
2.
AUF
KEINEN
FALL
SIND
LENOVO,
DIE
LIEFERANTEN,
RESELLER
ODER
SERVICE-PROVIDER
IN
FOLGENDEN
FÄLLEN
HAFTBAR,
AUCH
WENN
AUF
DIE
MÖGLICHKEIT
SOLCHER
SCHÄDEN
HIN-
GEWIESEN
WURDE:
1)
VERLUST
ODER
BESCHÄDIGUNG
VON
DATEN;
2)
BEILÄUFIGE
ODER
MITTELBARE
SCHÄDEN
ODER
ANDERE
WIRTSCHAFTLICHE
FOLGESCHÄDEN;
3)
ENTGANGENE
GEWINNE,
AUCH
WENN
SIE
ALS
DIREKTE
FOLGE
DES
EREIGNIS-
SES
ENTSTANDEN
SIND,
DAS
ZU
DEN
SCHÄDEN
GEFÜHRT
HAT;
ODER
4)
ENTGANGENE
GESCHÄFTSABSCHLÜSSE,
UMSÄTZE,
SCHÄDIGUNG
DES
GUTEN
NAMENS
ODER
VERLUST
ERWARTE-
TER
EINSPARUNGEN.
FRANKREICH
UND
BELGIEN
Haftungsbegrenzung:
Die
Bestimmungen
in
diesem
Abschnitt
werden
durch
den
folgenden
Text
vollständig
ersetzt:
Vorausgesetzt,
dass
keine
anderweitigen
verbindlichen
Rechtsbestimmungen
gelten:
1.
Die
Haftung
von
Lenovo
für
Schäden
und
Verluste,
die
als
Folge
der
Erfüllung
der
Bestimmungen
dieser
Vereinbarung
oder
in
Zusammenhang
mit
dieser
Vereinbarung
verursacht
wurden,
ist
begrenzt
auf
die
Kompen-
sation
der
Schäden
und
Verluste,
die
als
unmittelbare
und
direkte
Folge
der
Nichterfüllung
solcher
Verpflichtungen
(bei
Verschulden
von
Lenovo)
entstanden
und
belegt
sind.
Der
Höchstbetrag
entspricht
hierbei
den
Gebühren,
die
der
Kunde
für
die
Maschine
bezahlt
hat,
die
den
Schaden
verursacht
hat.
70
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