IBM THINKPAD X41 Benutzerhandbuch
Seite 85

Es
müssen
drei
Schiedsrichter
bestellt
werden,
wobei
jede
Partei
berechtigt
ist,
einen
Schiedsrichter
zu
ernennen.
Die
von
den
Parteien
ernannten
Schieds-
richter
bestimmen
vor
Beginn
des
Verfahrens
den
dritten
Schiedsrichter.
Die-
ser
übernimmt
den
Vorsitz.
Bei
Ausfall
des
Vorsitzenden
kann
der
Vorsitz
vom
Präsidenten
des
SIAC
übernommen
werden.
Bei
Ausfall
eines
der
beiden
anderen
Schiedsrichter
kann
dieser
von
der
betreffenden
Partei
neu
ernannt
werden.
Das
Verfahren
wird
an
dem
Punkt
fortgesetzt,
an
dem
der
jeweilige
Schiedsrichter
ausgetauscht
wurde.
Verweigert
oder
unterlässt
eine
der
Parteien
die
Ernennung
eines
Schiedsrich-
ters
innerhalb
von
30
Tagen,
gerechnet
ab
dem
Datum,
zu
dem
die
andere
Partei
ihren
Schiedsrichter
ernannt
hat,
wird
der
zuerst
ernannte
Schiedsrich-
ter
zum
alleinigen
Schiedsrichter,
vorausgesetzt,
dass
er
rechtmäßig
und
ord-
nungsgemäß
ernannt
wurde.
Die
Verkehrssprache
für
sämtliche
Verfahren
ist
Englisch
(die
zum
Verfahren
gehörenden
Dokumente
müssen
ebenfalls
in
Englisch
abgefasst
sein).
Die
eng-
lische
Version
dieser
Vereinbarung
ist
die
verbindliche
und
hat
Vorrang
vor
allen
anderen
Sprachen.
HONGKONG
UND
MACAU
(SONDERVERWALTUNGSREGIONEN
VON
CHINA)
Geltendes
Recht:
Der
folgende
Text
ersetzt
"dass
die
Gesetze
des
Landes
zur
Anwendung
kommen,
in
dem
die
Maschine
erworben
wurde"
im
ersten
Satz:
dass
die
Gesetze
der
chinesischen
Sonderverwaltungsregion
Hongkong
zur
Anwendung
kommen.
INDIEN
Haftungsbegrenzung:
Die
Ziffern
1
und
2
dieses
Abschnitts
werden
wie
folgt
ersetzt:
1.
Personenschäden
(einschließlich
Tod)
oder
Schäden
an
Immobilien
und
beweglichen
Sachen
nur
bei
Fahrlässigkeit
von
Lenovo;
und
2.
sonstige
tatsächliche
Schäden,
die
durch
Nichterfüllung
von
Lieferungen
oder
Leistungen
hinsichtlich
dieser
Vereinbarung
entstanden
sind,
in
der
Höhe
des
Betrages,
den
der
Kunde
für
die
Maschine
bezahlt
hat,
die
Gegenstand
des
Anspruchs
ist.
Schiedsspruchverfahren:
Der
folgende
Text
wird
unter
dieser
Überschrift
hinzuge-
fügt:
Verfahren
und
Streitigkeiten,
die
sich
aus
dieser
Vereinbarung
ergeben
oder
damit
in
Zusammenhang
stehen,
werden
in
Bangalore,
Indien,
durch
Schieds-
spruch
in
Übereinstimmung
mit
den
geltenden
Gesetzen
Indiens
geregelt
bzw.
beigelegt.
Der
in
Schriftform
abzufassende
Schiedsspruch
ist
endgültig
und
bindend
für
alle
Parteien
ohne
Einspruchsmöglichkeit
und
muss
eine
Darle-
gung
der
Fakten
sowie
eine
Begründung
enthalten.
Anhang
B.
Gewährleistungsbestimmungen
63