Warnung, Achtung – Elmo Rietschle L-BV7 Benutzerhandbuch
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Instandhaltung
11.5 Dekontamination
und
Unbedenklich-
keitserklärung
WARNUNG
Gefahr durch brennbare, ät-
zende oder giftige Stoffe!
Zum Schutz von Umwelt und
Personen gilt:
Aggregate, die mit gefährlichen
Stoffen in Berührung gekommen
sind, müssen unbedingt vor Wei-
tergabe an eine Werkstatt dekon-
taminiert werden!
Jedem Aggregat, das zur Inspektion, Wartung
oder Reparatur an eine Werkstatt gegeben
wird, muss eine sogenannte Unbedenklich-
keitserklärung beigefügt werden.
Die Unbedenklichkeitserklärung
findet sich als Vordruck zum Fotokopieren
auf Seite Fehler! Textmarke nicht
definiert.,
ist
rechtsverbindlich,
muss von autorisiertem Fachpersonal aus-
gefüllt und unterschrieben werden,
muss für jedes zugesandte Aggregat aus-
gestellt werden (d.h., für jedes Aggregat ei-
ne eigene Erklärung),
muss außen an der Verpackung des Ag-
gregats befestigt werden,
sollte vor dem Versand zusätzlich als Kopie
z.B. per Fax an die ausführende Werkstatt
geschickt werden.
Dies dient dazu, sicherzustellen,
dass das Aggregat nicht mit gefährlichen
Stoffen in Berührung gekommen ist,
dass ein Aggregat, das mit gefährlichen
Stoffen in Berührung gekommen ist, ausrei-
chend dekontaminiert wurde,
dass das Inspektions-, Wartungs- oder
Reparaturpersonal ggf. die erforderlichen
Schutzmaßnahmen ergreifen kann.
ACHTUNG
Die Inspektion / Wartung / Repa-
ratur des Aggregats in der Werk-
statt wird erst begonnen,
wenn auch die Unbedenklich-
keitserklärung vorliegt!
Falls die Unbedenklichkeitserklä-
rung nicht mitgeliefert wird,
kann es daher zu Terminverzö-
gerungen kommen!