Warnung, Achtung – Elmo Rietschle L-BV7 Benutzerhandbuch

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© Gardner Denver Deutschland GmbH

Instandhaltung


11.5 Dekontamination

und

Unbedenklich-

keitserklärung

WARNUNG

Gefahr durch brennbare, ät-
zende oder giftige Stoffe!

Zum Schutz von Umwelt und
Personen gilt:

Aggregate, die mit gefährlichen
Stoffen
in Berührung gekommen
sind, müssen unbedingt vor Wei-
tergabe an eine Werkstatt dekon-
taminiert werden!


Jedem Aggregat, das zur Inspektion, Wartung
oder Reparatur an eine Werkstatt gegeben
wird, muss eine sogenannte Unbedenklich-
keitserklärung
beigefügt werden.

Die Unbedenklichkeitserklärung

 findet sich als Vordruck zum Fotokopieren

auf Seite Fehler! Textmarke nicht
definiert.
,

 ist

rechtsverbindlich,

 muss von autorisiertem Fachpersonal aus-

gefüllt und unterschrieben werden,

 muss für jedes zugesandte Aggregat aus-

gestellt werden (d.h., für jedes Aggregat ei-
ne eigene Erklärung),

 muss außen an der Verpackung des Ag-

gregats befestigt werden,

 sollte vor dem Versand zusätzlich als Kopie

z.B. per Fax an die ausführende Werkstatt
geschickt werden.


Dies dient dazu, sicherzustellen,

 dass das Aggregat nicht mit gefährlichen

Stoffen in Berührung gekommen ist,

 dass ein Aggregat, das mit gefährlichen

Stoffen in Berührung gekommen ist, ausrei-
chend dekontaminiert wurde,

 dass das Inspektions-, Wartungs- oder

Reparaturpersonal ggf. die erforderlichen
Schutzmaßnahmen ergreifen kann.

ACHTUNG

Die Inspektion / Wartung / Repa-
ratur des Aggregats in der Werk-
statt wird erst begonnen,
wenn auch die Unbedenklich-
keitserklärung vorliegt!

Falls die Unbedenklichkeitserklä-
rung nicht mitgeliefert wird,
kann es daher zu Terminverzö-
gerungen kommen!



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