Sicherheit – WIKA TR25 Benutzerhandbuch
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WIKA Betriebsanleitung Typ TR25 (Ex i)
14073045.01 10/2013 GB/D
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D
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Zulässige Druck- und Temperaturgrenzen für Betrieb und Umgebung beachten
und einhalten.
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Die vom Hersteller zulässige Umgebungstemperatur nicht überschreiten.
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Die Festlegung geeigneter Wartungen und Inspektionsintervalle ist abhängig vom
Einsatzfall und ist durch den Anwender festzulegen.
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Die Montage-, Inbetriebnahme-, Benutzungs-, Wartungs -und Inspektionsvorga-
ben des Herstellers beachten und einhalten.
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Zur Montage der jeweiligen Verschraubungsnorm entsprechend geeignete Schrau-
ben, Muttern, etc. verwenden.
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Zur Gewährleistung der erforderlichen Dichtheit und einwandfreien Funktion,
geeignete Dichtungen bei der Montage verwenden.
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Der Anbau der Schutzrohre bzw. Messgeräte an den Behälter/Rohrleitung hat
dauerhaft technisch dicht zu erfolgen.
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Elektrostatische Aufladungen der Schutzrohre bzw. Messgeräte durch Erden der
Behälter bzw. Rohrleitung vermeiden.
2.5 Besondere Gefahren
WARNUNG!
Die Angaben der geltenden Baumusterprüfbescheinigung sowie die jeweiligen
landesspezifischen Vorschriften zur Installation und Einsatz in explosionsgefährdeten
Bereichen (z. B. IEC 60079-14, NEC, CEC) einhalten. Bei Nichtbeachten können
schwere Körperverletzungen und/oder Sachschäden auftreten.
Weitere wichtige Sicherheitshinweise für Geräte mit ATEX-Zulassung siehe Kapitel
2.3 „Zusätzliche Sicherheitshinweise für Geräte nach ATEX“.
WARNUNG!
Bei gefährlichen Messstoffen wie z. B. Sauerstoff, Acetylen, brennbaren oder giftigen
Stoffen, sowie bei Kälteanlagen, Kompressoren etc. müssen über die gesamten
allgemeinen Regeln hinaus die einschlägigen Vorschriften beachtet werden.
WARNUNG!
Schutz vor elektrostatischer Entladung (ESD) erforderlich!
Die ordnungsgemäße Verwendung geerdeter Arbeitsflächen und persönlicher
Armbänder ist bei Arbeiten mit offenen Schaltkreisen (Leiterplatten) erforderlich,
um die Beschädigung empfindlicher elektronischer Bauteile durch elektrostatische
Entladung zu vermeiden.
Für ein sicheres Arbeiten am Gerät muss der Betreiber sicherstellen,
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dass eine entsprechende Erste-Hilfe-Ausrüstung vorhanden ist und bei Bedarf
jederzeit Hilfe zur Stelle ist.
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dass das Bedienpersonal regelmäßig in allen zutreffenden Fragen von Arbeits-
sicherheit, Erste-Hilfe und Umweltschutz unterwiesen wird, sowie die Betriebs-
anleitung und insbesondere die darin enthaltenen Sicherheitshinweise kennt.
2. Sicherheit