Inbetriebnahme, betrieb – WIKA TR25 Benutzerhandbuch
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14073045.01 10/2013 GB/D
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WIKA Betriebsanleitung Typ TR25 (Ex i)
D
6. Inbetriebnahme, Betrieb
VORSICHT!
Widerstandsthermometer nach unten einbauen, wenn eine horizontale Rohrleitung
im Betrieb nur unvollständig gefüllt ist.
Vor Inbetriebnahme das Schutzrohr entsprechend den Reinigungsvorschriften der
Anlage reinigen.
WARNUNG!
Geeignetes Dichtungsmaterial verwenden. Die Dichtheit muss vom Anlagenbetreiber
regelmäßig überprüft werden.
Ein Verbiegen oder Anpassen des Schutzrohres zur Montage ist nicht zulässig. Der Einbau hat
so zu erfolgen, dass Beschädigungen des Schutzrohres durch den Anlagenbetrieb oder den
Anwender ausgeschlossen werden. Gegebenenfalls ist dafür eine über die unten beschriebene
hinausgehende Befestigung des Schutzrohres/der Rohrleitung (z. B. mit Rohrschellen) notwen-
dig. Insbesondere der Hals ist durch geeignete Maßnahmen vor Abknicken zu schützen.
7. Hinweise zu Montage und Betrieb im explosionsgefährdeten Bereich
(Europa)
7.1 Allgemeine Hinweise zum Explosionsschutz
Die Anforderungen der Richtlinie 94/9/EG (ATEX) sowie der IEC beachten.
Zusätzlich gelten die Angaben der jeweiligen Landesvorschriften bezüglich des
Einsatzes in explosionsgefährdeter Umgebung.
A) Die Verantwortung über die Zoneneinteilung unterliegt dem Anlagenbetreiber und nicht dem
Hersteller/Lieferanten der Betriebsmittel.
B) Der Betreiber der Anlage stellt in eigener Verantwortung sicher, dass vollständige und im
Einsatz befindliche Thermometer bezüglich aller sicherheitsrelevanten Merkmale identifi-
zierbar sind. Beschädigte Thermometer dürfen nicht verwendet werden. lnstandsetzungen
(Reparaturen) dürfen nur von dafür autorisierten Personen durchgeführt werden. Reparaturen
dürfen nur mit Originalersatzteilen des Ursprungslieferanten durchgeführt werden, da ansons-
ten die Anforderungen der Zulassung nicht erfüllt sind.
Bauliche Veränderungen nach Auslieferung der Geräte obliegen nicht in der Verantwortung
des Herstellers.
C) Ist eine Komponente eines elektrischen Betriebsmittels, von dem der Explosionsschutz
abhängt, instandgesetzt worden, so darf das elektrische Betriebsmittel erst wieder in Betrieb
genommen werden, nachdem der Sachverständige festgestellt hat, dass es in den für den
Explosionsschutz wesentlichen Merkmalen den Anforderungen entspricht. Außerdem muss
der Sachverständige hierfür eine Bescheinigung erstellen und das Betriebsmittel mit einem
Prüfzeichen versehen.
D) Punkt C) gilt dann nicht, wenn die Komponente durch den Hersteller entsprechend den Anfor-
derungen und Bestimmungen instandgesetzt wurde.
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