Allgemeines – WIKA CAL Benutzerhandbuch

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WIKA Bedienungsanleitung WIKA-CAL

D

14097663.01 04/2014 GB/D

1. Allgemeines

WIKA gewährleistet, dass das Programm im Sinne der Programmbeschreibung

grundsätzlich brauchbar ist. Da es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist,

Computerprogramme so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombina-

tionen fehlerfrei arbeiten, übernimmt WIKA keine Haftung für die Fehlerfreiheit und

den ununterbrochenen Betrieb des Programmes. Insbesondere wird keine Gewähr

dafür übernommen, dass das Programm den Anforderungen des Anwenders

entspricht oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbei-

tet. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung des

Programmes, sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der

Käufer (Lizenznehmer).

WIKA ist nicht verantwortlich für die ordnungsgemäße Eingabe der Werte und Bedie-

nung des Programms. WIKA übernimmt keine Haftung für Schäden aufgrund falscher

Eingaben, Konfiguration, Übertragung oder Folgen hieraus. WIKA empfiehlt, nach

Konfiguration die richtige Funktionsweise von jedem Sensor anhand einiger manuel-

ler Messungen über den gesamten Messbereich auf Plausibilität zu überprüfen.

WIKA haftet unbeschränkt

- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

- für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit

- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie

- im Umfang einer vom Verkäufer übernommenen Garantie.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung der

Lizenzvereinbarung ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von WIKA der Höhe nach

begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar

und typisch ist.

Eine weitergehende Haftung von WIKA besteht nicht.

Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der

Mitarbeiter, Vertreter und Organe von WIKA.

Vertragsdauer

Dieser Vertrag ist in Kraft, bis der Lizenznehmer ihn durch Vernichtung des Programmes

samt aller Kopien beendet. Darüber hinaus erlischt er bei Verstoß gegen die Vertragsbe-

dingungen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, bei Vertragsbeendigung das Programm

und alle Kopien zu vernichten.

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