Allgemeines – WIKA CAL Benutzerhandbuch
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WIKA Bedienungsanleitung WIKA-CAL
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14097663.01 04/2014 GB/D
1. Allgemeines
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WIKA gewährleistet, dass das Programm im Sinne der Programmbeschreibung
grundsätzlich brauchbar ist. Da es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist,
Computerprogramme so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombina-
tionen fehlerfrei arbeiten, übernimmt WIKA keine Haftung für die Fehlerfreiheit und
den ununterbrochenen Betrieb des Programmes. Insbesondere wird keine Gewähr
dafür übernommen, dass das Programm den Anforderungen des Anwenders
entspricht oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbei-
tet. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung des
Programmes, sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der
Käufer (Lizenznehmer).
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WIKA ist nicht verantwortlich für die ordnungsgemäße Eingabe der Werte und Bedie-
nung des Programms. WIKA übernimmt keine Haftung für Schäden aufgrund falscher
Eingaben, Konfiguration, Übertragung oder Folgen hieraus. WIKA empfiehlt, nach
Konfiguration die richtige Funktionsweise von jedem Sensor anhand einiger manuel-
ler Messungen über den gesamten Messbereich auf Plausibilität zu überprüfen.
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WIKA haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
- für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
- im Umfang einer vom Verkäufer übernommenen Garantie.
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Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung der
Lizenzvereinbarung ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von WIKA der Höhe nach
begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar
und typisch ist.
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Eine weitergehende Haftung von WIKA besteht nicht.
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Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der
Mitarbeiter, Vertreter und Organe von WIKA.
Vertragsdauer
Dieser Vertrag ist in Kraft, bis der Lizenznehmer ihn durch Vernichtung des Programmes
samt aller Kopien beendet. Darüber hinaus erlischt er bei Verstoß gegen die Vertragsbe-
dingungen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, bei Vertragsbeendigung das Programm
und alle Kopien zu vernichten.