IKA C 2000 control Benutzerhandbuch

Seite 8

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IKA

-WERKE C 2000 basic / control

Ver. 04 08.07

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Beim Umgang mit Verbrennungsproben, Verbrennungsrückständen und Hilfsstoffen

sind die jeweiligen Sicherheitsvorschriften zu beachten. Gefahren können z.B. von

folgenden Stoffen ausgehen:

ätzenden

leicht entzündlichen

explosionsfähigen

bakteriologisch verseuchten

toxischen

Beachten Sie beim Umgang mit Sauerstoff die entsprechenden Vorschriften.

Gefahrenhinweis: Sauerstoff ist als verdichtetes Gas brandfördernd; unterstützt in-

tensiv Verbrennungen; kann heftig mit brennbaren Stoffen reagieren.

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Halten Sie sauerstoffführende Leitungen und Verschraubungen fettfrei.

Beachten Sie die für die Arbeit und den Arbeitsplatz geltenden Unfallverhütungsvor-

schriften.

Schließen Sie das Hauptventil der Sauerstoffversorgung nach Arbeitsende.

Führen Sie Wartungsarbeiten nur im drucklosen Zustand durch.

Bei Verwendung von Tiegeln aus Edelstahl ist nach jedem Versuch deren Zustand

genau zu kontrollieren.

Durch eine Verringerung der Materialstärke kann der Tiegel verbrennen und das

Aufschlussgefäß beschädigen. Nach max. 25 Verbrennungen dürfen die Tiegel aus

Sicherheitsgründen nicht mehr benutzt werden.

Das Aufschlussgefäß wird nach der Richtlinie für Druckgeräte 97/23/EG hergestellt.

Erkennbar am

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mit der Kennnummer der benannten Stelle. Das Auf-

schlussgefäß ist ein Druckgerät der Kategorie III. Das Aufschlussgefäß wurde einer

EG-Baumusterprüfung unterzogen. Mit der CE-Konformitätserklärung erhalten Sie

von uns die Bestätigung, dass dieses Aufschlussgefäß mit dem in der EG-

Baumusterprüfbescheinigung beschriebenen Druckgerät entspricht. Das Auf-

schlussgefäß wurde einer Druckprüfung mit dem Prüfdruck von

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und einer

Dichtheitsprüfung mit Sauerstoff von 30 bar unterzogen.

Die Aufschlussgefäße sind

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und müssen nach jeder Verwen-

dung von einem

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geprüft werden.

Unter einer einzelnen Verwendung ist auch eine Versuchsreihe zu verstehen, die

bei etwa gleicher Beanspruchung hinsichtlich Druck und Temperatur durchgeführt

wird. Versuchsautoklaven müssen in besonderen Kammern (C 2000, C 5000) be-

trieben werden.

Die Aufschlussgefäße sind wiederkehrenden Prüfungen (innere Prüfungen und

Druckprüfungen) durch den

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zu unterziehen, deren Zeitpunkt auf-

grund der Erfahrungen, der Betriebsweise und des Beschickungsgutes vom Betrei-

ber festzulegen ist.

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Besonders die

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am Körper des Aufschlussgefäßes und der Überwurfmutter

unterliegen einer hohen Beanspruchung und sind darum regelmäßig auf Verschleiß

zu kontrollieren.

Der Zustand der Dichtungen ist zu kontrollieren und durch eine Dichtheitsprüfung

die Funktion sicherzustellen (siehe Betriebsanleitung der Aufschlussgefäße C 5010,

C 5012 und C 62, Kapitel „Dichtheitsprüfung“).

Druckprüfungen und Servicearbeiten am Aufschlussgefäß dürfen nur von

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vorgenommen werden.

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