3 verantwortung des betreibers, 4 bedienpersonal, 5 informelle sicherheitshinweise – Martin Christ RVC 2-33 CDplus Benutzerhandbuch
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RVC 2-33 CD
&
Sicherheit
Version 01/2009, Rev. 1.21 vom 25.11.2013 - sb
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Original deutsch
3.3 Verantwortung des Betreibers
Der Betreiber verpflichtet sich, nur geeignetes Personal am
Rotations-Vakuum-Konzentrator arbeiten zu lassen (siehe Kap. 3.4
"Bedienpersonal").
Die Zuständigkeiten des Personals für das Bedienen, Warten und
Instandhalten sind klar festzulegen.
Das sicherheitsbewusste Arbeiten des Personals unter Beachtung
der Betriebsanleitung und die Einhaltung der EG-Richtlinien zum
Arbeitsschutz, nationaler Gesetze zum Arbeitsschutz und der
Unfallverhütungsvorschriften muss in regelmäßigen Abständen
(z.B. monatlich) überprüft werden.
Die Anlage ist regelmäßig zu warten (siehe Kap. 8 "Wartung und
Instandhaltung").
3.4 Bedienpersonal
Die Anlage darf nur bedienen, wer
mit den grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und
Unfallverhütung vertraut ist.
diese Betriebsanleitung (insbesondere die Sicherheitskapitel und
die Warnhinweise) gelesen und verstanden und dies durch seine
Unterschrift bestätigt hat.
3.5 Informelle Sicherheitshinweise
Die Betriebsanleitung ist Teil des Produktes.
Die Betriebsanleitung ist ständig am Standort des Rotations-
Vakuum-Konzentrators aufzubewahren und muss jederzeit
einsehbar sein.
Die Betriebsanleitung muss an jeden nachfolgenden Besitzer
oder Benutzer des Rotations-Vakuum-Konzentrators
weitergegeben werden.
Jede erhaltene Änderung ist zu ergänzen.
Ergänzend zur Betriebsanleitung sind die allgemeingültigen
sowie die betrieblichen Regelungen zur Unfallverhütung und zum
Umweltschutz bereitzustellen.
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise am Rotations-Vakuum-
Konzentrator sind in lesbarem Zustand zu halten und ggf. zu
erneuern.