Vorsicht, Warnung – BINDER FP 53 Benutzerhandbuch
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FP (E1.1) 06/2014
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17.3 Entsorgung des Gerätes in der Bundesrepublik Deutschland
BINDER-Geräte sind gemäß EU-Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über
Elektro- und Elektronik-Altgeräte als „Überwachungs- und Kontrollinstrumente für ausschließlich gewerbli-
che Nutzung“ (Kategorie 9) eingestuft und dürfen NICHT an öffentlichen Sammelstellen abgegeben wer-
den.
Der Trocken- und Wärmeschrank FP trägt das Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf
Rädern und Balken) zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten, die nach dem
13. August 2005 in der EU in Verkehr gebracht wurden und gemäß EU-Richtlinie
2002/96/EG und ElektroG getrennt zu entsorgen sind. Ein hoher Anteil der Materialien muss
aus Umweltschutzgründen wiederverwertet werden.
Lassen Sie nach Nutzungsbeendigung das Gerät gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Elekt-
roG) vom 23.03.2005, BGBl. I S. 762 entsorgen oder kontaktieren Sie den BINDER Service, damit dieser
die Rücknahme und Entsorgung des Gerätes gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
vom 23.03.2005, BGBl. I S. 762 organisiert.
VORSICHT
Verstoß gegen geltendes Recht.
BINDER-Geräte NICHT an öffentlichen Sammelstellen abgeben.
Gerät fachgerecht bei einem nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG (vom
23.03.2005, BGBl. I S. 762) zertifizierten Recyclingunternehmen entsorgen lassen
oder
Den BINDER Service mit der Entsorgung beauftragen. Es gelten die beim Kauf des
Gerätes gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der BINDER GmbH.
BINDER Altgeräte werden bei Wiederverwertung nach EU-Richtlinie 2002/96/EG von zertifizierten Unter-
nehmen in sortenreine Stoffe zerlegt. Um Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiter der Entsorgungsunter-
nehmen auszuschließen, müssen die Geräte frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material
sein.
Der Nutzer des Gerätes trägt die Verantwortung, dass das Gerät vor Übergabe an einen Ent-
sorgungsbetrieb frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material ist.
•
Gerät vor Entsorgung von allen eingebrachten und anhaftenden Giftstoffen reinigen.
•
Gerät vor Entsorgung von allen Infektionsquellen desinfizieren. Beachten Sie, dass sich
Infektionsquellen ggf. nicht nur im Innenkessel des Gerätes befinden können.
•
Lässt sich das Gerät nicht sicher von Giftstoffen und Infektionsquellen befreien, entsorgen
Sie es gemäß den nationalen Vorschriften als Sondermüll.
•
Unbedenklichkeitsbescheinigung (Kap. 20) ausfüllen und dem Gerät beilegen.
WARNUNG
Verunreinigung des Gerätes mit giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material.
Vergiftungsgefahr.
Infektionsgefahr.
Gerät mit anhaftenden Giftstoffen oder Infektionsquellen NIEMALS der Wiederverwer-
tung nach EU-Richtlinie 2002/96/EG zuführen.
Gerät vor Entsorgung von anhaftenden Giftstoffen oder Infektionsquellen befreien.
Gerät mit nicht zu beseitigenden Giftstoffen oder Infektionsquellen gemäß nationalen
Vorschriften als Sondermüll entsorgen.