Entsorgung, 4 rücksendung eines gerätes an die binder gmbh, 1 entsorgung der transportverpackung – BINDER C 150 Benutzerhandbuch
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C 150 (E2) 12/2012
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16.4 Rücksendung eines Gerätes an die BINDER GmbH
Die Annahme von BINDER Geräten, die zur Reparatur oder aus anderen Gründen in das Werk der
BINDER GmbH zurückgesendet werden, erfolgt ausschließlich nach Vorlage einer von uns erteilten sog.
Autorisationsnummer. Diese wird bei Eingang Ihrer fernmündlichen oder schriftlichen Reklamation vor
Rücksendung (!) des BINDER-Gerätes an uns Ihnen zugeteilt. Die Autorisations-Nr. wird nach Erhalt
folgender Angaben erteilt:
Gerätetyp und Seriennummer
Kaufdatum
Name und Anschrift des Fachhändlers, bei dem Sie das Gerät erworben haben
Art der Störung bzw. exakte Fehlerbeschreibung
Ihre vollständige Adresse, ggf. Kontaktperson und Erreichbarkeit
Aufstellungsort
Ausgefüllte Kontaminations-Unbedenklichkeitsbescheinigung (Kap. 20) vorab per Fax
Die Autorisations-Nr. ist gut erkennbar auf der Originalverpackung anzubringen bzw. in den Lieferpapie-
ren deutlich zu vermerken.
Ohne die Autorisations-Nr. wird Ihre Rücksendung aus Sicherheitsgründen nicht angenom-
men.
17. Entsorgung
17.1 Entsorgung der Transportverpackung
17.1.1 Äußere Verpackung des Gerätes
Verpackungselement
Material
Entsorgung
Bänder zum Fixieren der
Umverpackung auf Palette
(ohne Abb.)
Kunststoff
Kunststoff-Recycling
Umverpackung
Karton
Papier-Recycling
Kanten-Polsterung oben
PE-Schaum
Kunststoff-Recycling
Entnahme-
hilfe
Karton
Papier-Recycling
Kunststoff
Kunststoff-Recycling
Palette mit Schaumstoff-
Polsterung
PE-Schaum
Kunststoff-Recycling
Massivholz
(IPPC-Standard)
Holz-Recycling