2 außerbetriebnahme – BINDER C 150 Benutzerhandbuch
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C 150 (E2) 12/2012
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17.1.2 Verpackung im Innenraum des Gerätes, Zubehörteile
Verpackungselement
Material
Entsorgung
Türschutz
PE Schaum
Kunststoff-Recycling
Umverpackung Zubehör
Karton
Papier-Recycling
Luftpolsterfolie
PE-Folie
Kunststoff-Recycling
Wellpappe
Karton
Papier-Recycling
Beutel mit Silicagel
Zellstoff mit Silicagel
ungeöffnet im Restmüll (Hausmüll)
Sensorverpackung
Karton
Papier-Recycling
PE-Schaum
Kunststoff-Recycling
Tüte für Betriebsanleitung
PE-Folie
Kunststoff-Recycling
Falls Recycling nicht möglich ist, können alle Verpackungselemente auch im Restmüll (Haus-
müll) entsorgt werden.
17.2 Außerbetriebnahme
Gerät am Hauptschalter (2) ausschalten und vom Stromnetz trennen (Netzstecker ziehen).
CO
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Zufuhr zum Gerät unterbrechen. Gasanschluss entfernen.
Der Geräteinnenraum muss nach einer Sterilisation ausreichend abgekühlt sein, bevor Teile entnom-
men werden.
Die Wasserschale darf nicht mit Wasser gefüllt bleiben, wenn der CO
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-Inkubator außer Betrieb ist.
Sonst kann Kondensation an den Innenwänden sowie im Bereich der Ansaug- und Einspritzdüse der
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-Sensorkammer auftreten, wobei beim Wiedereinschalten ein Austreten von Kondensat aus den
Öffnungen der Ansaug- und Einspritzdüse zu beobachten ist. In diesem Fall muss der Innenraum vor
einer erneuten Beschickung des Gerätes gereinigt und mit offenen Türen für mindestens eine Stunde
im eingeschalteten Zustand bei 37 °C ausgetrocknet werden. BINDER empfiehlt eine Heißluft-
Sterilisation vor Inbetriebnahme.
Vorübergehende Außerbetriebnahme: Hinweise zur geeigneten Lagerung beachten, Kap. 3.3.
Endgültige Außerbetriebnahme: Gerät gemäß Kap. 17.3 bis 17.5 entsorgen.
Beachten Sie bei erneuter Inbetriebnahme die entsprechenden Hinweise in Kap. 6.2.
17.3 Entsorgung des Gerätes in der Bundesrepublik Deutschland
BINDER-Geräte sind gemäß EU-Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
über Elektro- und Elektronik-
Altgeräte als „Überwachungs- und Kontrollinstrumente für ausschließlich
gewerbliche Nutzung“ (Kategorie 9) eingestuft und dürfen NICHT an öffentlichen Sammelstellen abgege-
ben werden.
Der CO
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-Inkubator C 150 trägt das Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern und
Balken) zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten, die nach dem 13. August
2005 in der EU in Verkehr gebracht wurden und gemäß EU-Richtlinie 2002/96/EG und
ElektroG getrennt zu entsorgen sind. Ein hoher Anteil der Materialien muss aus Umwelt-
schutzgründen wiederverwertet werden.
Lassen Sie nach Nutzungsbeendigung das Gerät gemäß dem Elektro- und Elektronikgerä-
tegesetz (ElektroG) vom 23.03.2005, BGBl. I S. 762 entsorgen oder kontaktieren Sie den
BINDER Service, damit dieser die Rücknahme und Entsorgung des Gerätes gemäß dem
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vom 23.03.2005, BGBl. I S. 762 organisiert.