BINDER KT 53 Benutzerhandbuch
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KT (E6) 09/2013
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Störung
Mögliche Ursache
Erforderliche Maßnahmen
Heizung (Fortsetzung)
Mit Option Überwa-
chungsregler Klasse
3.3: Übertemperatur-
Überwachungsregler
spricht an.
Alarmmeldungen:
Einstellwert des Überwa-
chungsreglers überschritten.
Einstellung des Temperatursoll-
wertes und des Übertemperatur-
Überwachungsreglers prüfen. Ggf.
geeigneten Grenzwert wählen.
Von außen eingebrachter
Wärmeeintrag zu hoch.
Wärmeeintrag reduzieren.
Regler defekt.
BINDER-Service benachrichtigen.
Überwachungsregler defekt.
Halbleiterrelais defekt.
Mit Option Überwa-
chungsregler Klasse
3.3: Untertemperatur-
Überwachungsregler
spricht an
Alarmmeldungen:
Einstellwert des Überwa-
chungsreglers unterschritten.
Einstellung des Temperatursoll-
wertes und des Untertemperatur-
Überwachungsreglers prüfen. Ggf.
geeigneten Grenzwert wählen.
Regler defekt.
BINDER-Service benachrichtigen.
Überwachungsregler defekt.
Kälteleistung
Keine oder zu geringe
Kälteleistung.
Hinweismeldung:
Umgebungstemperatur
> 25 °C (Kap. 3.4).
Kühleren Standort wählen.
Kältesystem nicht eingeschal-
tet.
BINDER-Service benachrichtigen.
Externer Wärmeeintrag zu
hoch.
Wärmeeintrag reduzieren.
Keine oder zu geringe
Kälteleistung.
Alarmmeldung:
Störung im Kältesystem.
BINDER Service benachrichtigen.
Regler
Programmlaufzeit länger als pro-
grammiert.
Programmierung ungeeigneter
Toleranzen.
In der Sprungphase KEINE Tole-
ranzgrenzen programmieren, um
maximale Aufheizgeschwindigkeit
zu ermöglichen.
Programm bricht einen Zeitab-
schnitt zu früh ab.
Programmzeile ist unvollstän-
dig.
Bei der Programmierung im Typ
„Rampe“ muss ein Endpunkt des
gewünschten Zyklus durch Anhän-
gen eines zusätzlichen Abschnitts
mit mind. einer Sek. Abschnitts-
dauer definiert werden.
Regler schaltet aus der jeweiligen
Ebene wieder zur Startansicht
zurück.
Länger als 120 Sek. keine Tas-
te gedrückt.
Eingabe wiederholen, Werte zügig
eingeben.
Meldung „Fühlerbruch“
Fühlerbruch zwischen Sensor
und Regler oder Pt 100 Sensor
defekt.
BINDER-Service benachrichtigen.
Reparaturen dürfen nur von Fachkräften durchgeführt werden, die von BINDER autorisiert
sind. Instand gesetzte Geräte müssen dem von BINDER vorgegebenen Qualitätsstandard
entsprechen.