18 entsorgung nach standzeitende, 19 garantiebedingungen – ARAG Bravo 400S Crop sprayer Benutzerhandbuch

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entSorGunG nach Standzeitende

Diese Vorrichtung enthält eine Lithium-Polymer-Batterie, die nach Ablauf ihrer Lebensdauer gemäß der geltenden Gesetzesvorschriften zu entsorgen ist.

Muss die Batterie gewechselt werden, bauen Sie die Vorrichtung nicht aus, sondern wenden Sie sich direkt an ARAG.

Die Vorrichtung muss bei der im Abschnitt „Technische Daten dieser Bedienungsanleitung genannten Temperatur eingesetzt
und gelagert werden.
Extreme Temperaturschwankungen können einen Säureverlust, eine Überhitzung, Explosion oder Selbstverbrennung der
Batterie bewirken, was zu Verletzungen und/oder Personenschäden führen kann.
Die Vorrichtung weder öffnen noch abbauen, anbohren oder ins Feuer werfen.
Sollte Flüssigkeit aus der Batterie austreten und es zum Kontakt mit dieser kommen, die betroffenen Körperteile sorgfältig mit
Wasser abspülen und sofort einen Arzt aufsuchen.

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GarantiebedinGunGen

1. ARAG s.r.l. garantiert dieses Gerät für eine Dauer von 360 Tagen (1 Jahr) ab dem Datum, an dem es an den Endkunden verkauft wurde

(Lieferscheinangaben ausschlaggebend).

Die Komponenten des Geräts, die wegen Material- oder Bearbeitungsfehlern der unanfechtbaren Beurteilung der ARAG gemäß als defekt
resultieren sollten, werden kostenlos von der in Ihrer Nähe liegenden und zum Zeitpunkt der Eingriffserfordernis tätigen Kundendienststelle
repariert oder ausgewechselt. Davon ausgenommen sind folgende Kosten:

- Ausbau und erneute Montage des Geräts aus bzw. in die Herkunftsanlage;
- Transport des Geräts zur Kundendienststelle.
2. Folgende Schäden werden nicht von der Garantie abgedeckt:
- Transportschäden (Kratzer, Beulen und ähnliches);
- Schäden, die sich aus einer falschen Installation oder aus Defekten ergeben, die sich von mangelnden Leistungen der elektrischen Anlage

oder deren Unangemessenheit ableiten lassen oder die auf Umgebungs-, klimatische oder anderweitige Bedingungen zurückführbar sind;

- Schäden, die sich durch den Einsatz für die Bespritzung, Besprühung, Unkrautvertilgung oder jegliche anderweitige Anbaubehandlung

ungeeigneter chemischer Produkte ergeben, die das Gerät beschädigen könnten;

- Störungen, die auf Vernachlässigung, Nachlässigkeit, Handhabungen, Unfähigkeit im Einsatz oder von unbefugtem Personal

durchgeführte Änderungen zurückgeführt werden können;

- falscher Einbau und falsche Einstellungen;
- Schäden, die auf eine mangelnde regelmäßige Instandhaltung, wie Reinigung der Filter, Düsen, usw. zurückgeführt werden können;
- alle üblichen Verschleißerscheinungen.
3. Die Instandsetzung des Geräts wird in Zeiten erfolgen, die mit den Organisationserfordernissen der Kundendienststelle kompatibel sind.

Keine Garantieleistungen werden auf Aggregate oder Komponenten gegeben, die nicht zuvor gewaschen und bei denen die Rückstände
der verwendeten Produkte nicht entfernt wurden.

4. Auf die unter Garantiebedingungen ausgeübten Reparaturen wird eine Garantie für ein Jahr (360 Tage) ab Reparatur- oder

Austauschdatum gegeben.

5. ARAG erkennt außer den hier angeführten Garantiebedingungen keinerlei weitere ausdrückliche oder selbstverständliche Garantien an.

Kein Vertreter oder Verkäufer ist dazu befugt, weitere Haftungspflichten für die ARAG-Produkte anzunehmen.

Die Dauer der vom Gesetz anerkannten Garantien, einschließlich der handelsüblichen Garantien und Vereinbarungen für bestimmte
Zwecke, sind zeitlich auf die hier angeführte Gültigkeit beschränkt.

ARAG erkennt in keinem Fall, weder direkte noch indirekte, spezielle oder durch eventuelle Schäden verursachte Einnahmeverluste an.

6. Die unter Garantiebedingungen ausgetauschten Teile verbleiben im Eigentum der ARAG.
7. Alle Informationen bezüglich der Sicherheit, die in den Verkaufsunterlagen enthalten sind und die die Einsatzgrenzen, die Leistungen und

die Eigenschaften des Produkts anbelangen, müssen dem Endverbraucher auf Verantwortung des Käufers übertragen werden.

8. Für jegliche Streitigkeiten ist der Gerichtsstand in Reggio Emilia zuständig.

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