Der egrichtlinie 2002/96/eg, Garantiebedingungen, Einschränkungen – MCZ Philo Benutzerhandbuch
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PELLET-KAMINÖFEN
Kapitel 1
INSTALLATIONS- UND BEDIENUNGSANLEITUNG
S.
8
Hinweise und Garantiebedingungen
Technischer Dienst - MCZ Group S.p.A. vorbehaltene Rechte - Nachdruck verboten
1.3. WICHTIGER HINWEIS FÜR DIE KORREKTE
ENTSORGUNG
DES
PRODUKTS
IN
ÜBEREINSTIMMUNG
MIT
DER
EGRICHTLINIE
2002/96/EG.
Am Ende seiner Nutzzeit darf das Produkt NICHT zusammen mit dem
Siedlungsabfall beseitigt werden.
Es kann zu den eigens von den städtischen Behörden eingerichteten
Sammelstellen oder zu den Fachhändlern, die einen Rücknahmeservice
anbieten, gebracht werden.
Die getrennte Entsorgung eines Gerätes vermeidet mögliche negative
Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit, die
durch eine nicht vorschriftsmäßige Entsorgung bedingt sind. Zudem
ermöglicht wird die Wiederverwertung der Materialien, aus denen sich
das Gerät zusammensetzt, was wiederum eine bedeutende Einsparung
an Energie und Ressourcen mit sich bringt.
Zur Erinnerung an die Verpflichtung, die Geräte getrennt zu beseitigen,
ist das Produkt mit einer Mülltonne, die durchgestrichen ist,
gekennzeichnet.
1.4. GARANTIEBEDINGUNGEN
Mit Ausnahme der nachstehend angeführten Bauteile, die
dem normalen Verschleiß unterliegen, gibt MCZ ab dem
Verkaufsdatum eine Garantie von zwei Jahren auf das
Produkt, welche durch einen Garantieschein bestätigt wird,
auf dem der Name des Händlers und das Datum angeführt
sind, an dem der Kauf getätigt worden ist. Der ausgefüllte
Garantieschein muss MCZ innerhalb von 8 Tagen zugestellt
werden. MCZ garantiert für das Produkt, wenn es von einem
sachkundigen Installateur entsprechend der detaillierten
Anweisungen, die in dieser dem Produkt beiliegenden
Installationsanleitung aufgeführt sind, installiert und geprüft
worden ist.
Unter Garantie versteht man den Austausch oder die
kostenlose Reparatur der aufgrund von Fabrikfehlern als
defekt anerkannten Bauteile.
1.4.1. Einschränkungen
Nicht von der oben genannten Garantie gedeckt sind die Teile der
elektrischen und elektronischen Ausrüstung sowie die Gebläse, für die
stattdessen eine Garantie von 1 Jahr ab dem Kaufdatum des Produkts
mit entsprechender Bestätigung (siehe oben) gewährt wird. Dem
normalen Verschleiß unterliegende Bauteile, z.B. Dichtungen,
Glasscheiben und alle anderen vom Feuerraum abmontierbaren
Bauteile, werden nicht von der Garantie gedeckt.
Die ausgetauschten Bauteile werden für die Restlaufzeit der Garantie,
ab dem Kaufdatum des Produkts, garantiert.