Hinweise zu atex-geräten – VACUUBRAND MZ 2C EX +IK+EK Benutzerhandbuch
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Anwenders, die Gültigkeit dieses Dokumentes bezüglich seines Produktes sicher zu stellen. BA-Nr.: 999128 / 29/04/2014
Die Europäische Union hat in Richtlinie 89/391/EWG Anforderungen an die Arbeitssicherheit festgelegt,
und später für explosionsfähige Atmosphären in Richtlinie 1999/92/EG detailliert.
Die Anforderungen an Geräte für explosionsfähige Atmosphären wurden in Richtlinie 94/9/EG festgelegt
(auch bekannt unter ATEX 100a oder ATEX 95). Diese Richtlinie wurde 1996 mit der 11. Geräteschutz-
verordnung in deutsches Recht umgesetzt.
Technisch geben diese Richtlinien nur allgemeine Anforderungen an, technische Details und Prüfvor-
schriften werden in Normen „empfohlen“ (z. B. für EX-Geräte: EN 1127, EN 50014ff., EN 60079, EN
13463ff.).
Seit dem 1. Juli 2003 dürfen für explosionsgefährdete Bereiche nur noch Geräte gemäß dieser ATEX-
Richtlinie 94/9/EG in Verkehr gebracht werden (gilt nur für neue Geräte, nicht für Reparatur von Altge-
räten!). Dies bedeutet auch, Pumpen älterer Bauart (nur mit EX-Motor ausgestattet) dürfen nicht mehr
ausgeliefert werden.
Anforderungen an Betreiber und Hersteller von EX-Geräten:
Der
Betreiber einer EX-Anlage muss gemäß Richtlinie 1999/92/EG die Explosionsrisiken beurteilen.
Die Ergebnisse müssen in einem Explosionsschutzdokument festgehalten werden, darunter auch, wel-
che Bereiche in EX-Zonen (s. u.) eingeteilt wurden. Es muss sowohl die Umgebung der Pumpe (äußerer
Explosionsschutz) als auch das Innere der Pumpe (gepumpte Gase) betrachtet werden. Die Anforde-
rungen werden in der Regel unterschiedlich sein.
Die Verantwortung für die EX-Zonen-Einteilung und für die Festlegung der Anforderungen an die
Geräte (EX-Gerätekategorie, Zündklasse, Temperaturklasse etc.) liegt beim Betreiber der Anlage.
Die eingesetzten Geräte müssen diesen Anforderungen entsprechen. Eine Beratung durch
VACUUBRAND hinsichtlich der anwendungsbedingten Anforderungen an die Geräte findet
nicht statt.
EX-Geräte dürfen nur von entsprechend geschultem Personal eingesetzt werden.
EX-Kennzeichnung, bestimmungsgemäße Anwendung:
Aus den entsprechenden Normen (s.o.) sind die in der Kennzeichnung des Geräts angegebenen be-
stimmungsgemäßen Einsatzbereiche des Geräts abzuleiten.
Technische Daten, Sicherheitshinweise und bestimmungsgemäße Anwendung:
Siehe Betriebsanleitung!
Das Gerät darf nur in Betrieb genommen werden, wenn die Betriebsanleitung vollständig gele-
sen und verstanden wurde und beachtet wird.
Gerät regelmäßig reinigen, überprüfen und warten.
Defekte Geräte dürfen nicht weiterbetrieben werden.
Hinweise zu ATEX-Geräten