2 dekontamination, Vorsicht – BINDER MK 53 Benutzerhandbuch
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MK (E2.1) 10/2014
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Zum Schutz der Oberflächen Reinigung zügig durchführen.
Reinigungsmittel nach der Reinigung mit einem feuchten Lappen vollständig von den Oberflä-
chen entfernen. Gerät trocknen lassen.
Seifenlauge kann Chloride enthalten und darf daher NICHT zur Reinigung verwendet werden.
Bei jeder Reinigung ist auf einen der Gefährdung angemessenen Personenschutz zu achten.
Nach der Reinigung die Tür des Gerätes offen stehen lassen oder Stopfen der Durchführungen entfernen.
Der Neutralreiniger kann bei Berührung mit der Haut und Verschlucken Gesundheitsschä-
den hervorrufen. Beachten Sie die Verwendungs- und Sicherheitshinweise auf der Flasche
des Neutralreinigers.
Empfohlene Schutzmaßnahmen: Zum Schutz der Augen dichtschließende Schutzbrille benutzen.
Geeignete Schutzhandschuhe bei Vollkontakt: Butyl- oder Nitrilkautschuk, Durchbruchzeit: >480 Min.
VORSICHT
Berührung mit der Haut, Verschlucken.
Haut- und Augenschäden durch Verätzung.
∅
NICHT verschlucken. Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten.
∅
NICHT in die Kanalisation gelangen lassen.
Schutzhandschuhe und Schutzbrille tragen.
Hautkontakt vermeiden.
15.2.2 Dekontamination
Der Betreiber muss sicherstellen, dass eine sachgerechte Dekontamination durchgeführt wird, wenn es zu
einer Verunreinigung des Gerätes durch gefährdende Stoffe gekommen ist.
Gerät vor der chemischen Dekontamination spannungsfrei machen. Netzstecker ziehen.
Es dürfen keine Mittel zur Dekontamination verwendet werden, die durch Reaktion mit Bestandteilen des
Gerätes oder des Beschickungsgutes eine Gefährdung bewirken können. Bestehen Zweifel hinsichtlich
der Eignung von Dekontaminationsmitteln, kontaktieren Sie bitte den BINDER Service.
Geeignete Desinfektionsmittel:
Geräteinnenraum
Handelsübliche Flächendesinfektionsmittel ohne Säure und ohne Halogenide.
Alkohollösungen.
Wir empfehlen das Desinfektionsmittel Art. Nr. 1002-0022.
Zur chemischen Desinfektion empfehlen wir die Desinfektionssprühlösung Art. Nr. 1002-0022
Für etwaige Korrosionsschäden nach Verwendung anderer Dekontaminationsmittel übernimmt
die BINDER GmbH keine Haftung.