Entsorgung, 1 entsorgung der transportverpackung, 2 außerbetriebnahme – BINDER MK 53 Benutzerhandbuch
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MK (E2.1) 10/2014
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16. Entsorgung
16.1 Entsorgung der Transportverpackung
Verpackungselement
Material
Entsorgung
Bänder zum Fixieren der Umver-
packung auf Palette
Kunststoff
Kunststoff-Recycling
Holzkiste (Option)
mit Metallschrauben
Nichtholz (IPPC-Standard)
Holz-Recycling
Metall
Metallverwertung
Palette
mit Schaumstoffpolsterung
Massivholz (IPPC-Standard)
Holz-Recycling
PE Schaum
Kunststoff-Recycling
Umverpackung
mit Metallklammern
Karton
Papier-Recycling
Metall
Metallverwertung
Kantenschutz
Styropor
®
oder PE Schaum
Kunststoff-Recycling
Türschutz,
Schutz der Einschubgitter
PE Schaum
Kunststoff-Recycling
Tüte für Betriebsanleitung
PE-Folie
Kunststoff-Recycling
Luftpolsterfolie (Verpackung opti-
onaler Zubehörteile)
PE-Folie
Kunststoff-Recycling
Falls Recycling nicht möglich ist, können alle Verpackungselemente auch im Restmüll (Hausmüll) ent-
sorgt werden.
16.2 Außerbetriebnahme
Hauptschalter (2) ausschalten. Gerät vom Stromnetz trennen.
Bei Ausschalten mit dem Hauptschalter (2) bleiben gespeicherte Parameter erhalten.
•
Vorübergehende Außerbetriebnahme: Hinweise zur geeigneten Lagerung beachten, Kap. 3.3.
Bei längerer Außerbetriebnahme Tür des Gerätes offen stehen lassen oder Stopfen der Durchführun-
gen entfernen.
•
Endgültige Außerbetriebnahme: Gerät gemäß Kap. 16.3 bis 16.5 entsorgen.
16.3 Entsorgung des Gerätes in der Bundesrepublik Deutschland
BINDER-Geräte sind gemäß EU-Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über
Elektro- und Elektronik-Altgeräte als „Überwachungs- und Kontrollinstrumente für ausschließlich gewerbli-
che Nutzung“ (Kategorie 9) eingestuft und dürfen NICHT an öffentlichen Sammelstellen abgegeben wer-
den.
Der Wechselklimaschrank MK trägt das Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern
und Balken) zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten, die nach dem 13. Au-
gust 2005 in der EU in Verkehr gebracht wurden und gemäß EU-Richtlinie 2002/96/EG und
ElektroG getrennt zu entsorgen sind. Ein hoher Anteil der Materialien muss aus Umwelt-
schutzgründen wiederverwertet werden.