Vorsicht, Warnung – BINDER MK 53 Benutzerhandbuch
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MK (E2.1) 10/2014
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Lassen Sie nach Nutzungsbeendigung das Gerät gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Elekt-
roG) vom 23.03.2005, BGBl. I S. 762 entsorgen oder kontaktieren Sie den BINDER Service, damit dieser
die Rücknahme und Entsorgung des Gerätes gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
vom 23.03.2005, BGBl. I S. 762 organisiert.
VORSICHT
Verstoß gegen geltendes Recht.
∅
BINDER-Geräte NICHT an öffentlichen Sammelstellen abgeben.
Gerät fachgerecht bei einem nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG (vom
23.03.2005, BGBl. I S. 762) zertifizierten Recyclingunternehmen entsorgen lassen
oder
Den BINDER Service mit der Entsorgung beauftragen. Es gelten die beim Kauf des
Gerätes gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der BINDER GmbH.
BINDER Altgeräte werden bei Wiederverwertung nach EU-Richtlinie 2002/96/EG von zertifizierten Unter-
nehmen in sortenreine Stoffe zerlegt. Um Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiter der Entsorgungsunter-
nehmen auszuschließen, müssen die Geräte frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material
sein.
Der Nutzer des Gerätes trägt die Verantwortung, dass das Gerät vor Übergabe an einen Ent-
sorgungsbetrieb frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material ist.
Gerät vor Entsorgung von allen eingebrachten und anhaftenden Giftstoffen reinigen.
Gerät vor Entsorgung von allen Infektionsquellen desinfizieren. Beachten Sie, dass sich Infek-
tionsquellen ggf. nicht nur im Innenkessel des Gerätes befinden können.
Lässt sich das Gerät nicht sicher von Giftstoffen und Infektionsquellen befreien, entsorgen Sie
es gemäß den nationalen Vorschriften als Sondermüll.
Unbedenklichkeitsbescheinigung (Kap. 19) ausfüllen und dem Gerät beilegen.
WARNUNG
Verunreinigung des Gerätes mit giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material.
Vergiftungsgefahr.
Infektionsgefahr.
∅
Gerät mit anhaftenden Giftstoffen oder Infektionsquellen NIEMALS der Wiederverwer-
tung nach EU-Richtlinie 2002/96/EG zuführen.
Gerät vor Entsorgung von anhaftenden Giftstoffen oder Infektionsquellen befreien.
Gerät mit nicht zu beseitigenden Giftstoffen oder Infektionsquellen gemäß nationalen
Vorschriften als Sondermüll entsorgen.
Das verwendete Kältemittel 404a ist bei Umgebungsdruck nicht brennbar. Es darf nicht in die Umwelt
gelangen. In Europa ist die Rückgewinnung des Kältemittels R404A (GWP 3750) vorgeschrieben (Anga-
ben gemäß Verordnung 842/2006/EG). Stellen Sie sicher, dass die geltenden gesetzlichen Anforderungen
hinsichtlich Qualifikation des Personals, Entsorgung und Dokumentation eingehalten werden.