Datensicherung, 3 d a te i-v e rw alt ung: gr undlag en – HEIDENHAIN iTNC 530 (340 49x-05) ISO programming Benutzerhandbuch

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HEIDENHAIN iTNC 530

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3.3 D

a

te

i-V

e

rw

alt

ung: Gr

undlag

en

Namen von Dateien

Bei Programmen, Tabellen und Texten hängt die TNC noch eine
Erweiterung an, die vom Datei-Namen durch einen Punkt getrennt ist.
Diese Erweiterung kennzeichnet den Datei-Typ.

Die Länge von Dateinamen sollte 25 Zeichen nicht überschreiten,
ansonsten zeigt die TNC den Programm-Namen nicht mehr vollständig
an. Folgende Zeichen sind in Dateinamen nicht erlaubt:

! “ ’ ( ) * + / ; < = > ? [ ] ^ ` { | } ~

Datensicherung

HEIDENHAIN empfiehlt, die auf der TNC neu erstellten Programme
und Dateien in regelmäßigen Abständen auf einem PC zu sichern.

Mit der kostenlosen Datenübertragungs-Software TNCremo NT stellt
HEIDENHAIN eine einfache Möglichkeit zur Verfügung, Backups von
auf der TNC gespeicherten Daten zu erstellen .

Weiterhin benötigen Sie einen Datenträger, auf dem alle
maschinenspezifischen Daten (PLC-Programm, Maschinen-Parameter
usw.) gesichert sind. Wenden Sie sich hierzu ggf. an Ihren
Maschinenhersteller.

PROG20

.H

Datei-Name

Datei-Typ

Auch Leerzeichen (HEX 20) und das Delete-Zeichen (HEX
7F) dürfen Sie in Dateinamen nicht verwenden.

Die maximal erlaubte Länge von Dateinamen darf so lang
sein, dass die maximal erlaubte Pfadlänge von 256
Zeichen nicht überschritten wird (siehe „Pfade” auf Seite
108).

Falls Sie alle auf der Festplatte befindlichen Dateien
(> 2 GByte) sichern wollen, nimmt dies mehrere Stunden
in Anspruch. Verlagern Sie den Sicherungsvorgang ggf. in
die Nachtstunden.

Löschen Sie von Zeit zu Zeit nicht mehr benötigte
Dateien, damit die TNC für Systemdateien (z.B.
Werkzeug-Tabelle) immer genügend freien
Festplattenspeicher zur Verfügung hat.

Gefahr von Datenverlust!

Bei Festplatten ist, abhängig von den
Betriebsbedingungen (z.B. Vibrationsbelastung), nach
einer Dauer von 3 bis 5 Jahren mit einer erhöhten
Ausfallrate zu rechnen. HEIDENHAIN empfiehlt daher die
Festplatte nach 3 bis 5 Jahren prüfen zu lassen.

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