3 reset-schalter, 12 kontrollzuverlässigkeit, Abschnitt 1.11.3 auf seite 8 – Banner EZ-SCREEN­ Safety Light Curtain Systems Benutzerhandbuch

Seite 18: Sicherheitsinformation ez-screen, Mm/30-mm-systeme, Achtung

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Sicherheitsinformation

EZ-SCREEN

®-

14-mm/30-mm-Systeme

8

114542 Rev. F 01.09

BEDIENUNGSHANDBUCH - EUROPÄISCHE AUSGABE

1.11.3 Reset-Schalter

Der Reset-Schalter muss an einer Position montiert werden,

die die Anforderungen des oben stehenden Warnhinweises
erfüllt.

System-Resets werden über einen externen Reset-Schalter durch-
geführt. Dieser Schalter muss außerhalb des überwachten Bereichs
und vom überwachten Bereich aus unzugänglich angebracht sein.
Von der Schalterposition aus muss der gesamte überwachte Bereich
uneingeschränkt zu übersehen sein. Wenn irgendwelche Gefahren-
bereiche von der Schalterposition aus nicht sichtbar sind, müssen
zusätzliche Schutzvorrichtungen angebracht werden. Der Schalter
muss gegen zufällige oder unbeabsichtigte Betätigung geschützt
werden (zum Beispiel durch einen Schutzring oder -abdeckung).

Ist eine Kontrolle des Reset-Schalters durch die Bedienungsperson
erforderlich ist, kann ein Schlüsselschalter verwendet werden, wobei
eine

Autorisierte Person entsprechend Seite 7

oder eine

Qualifizierte

Person entsprechend Seite 7

den Schlüssel im Besitz behält. Ein

Schlüsselschalter sorgt auch für eine gewisse persönliche Kontrolle,
weil der Schlüssel aus dem Schalter abgezogen werden kann. Da-
durch wird ein Reset verhindert, solange sich der Schlüssel im Besitz
einer bestimmten Person befindet. Man darf sich aber nicht einzig
und allein darauf verlassen, dass hierdurch ein sicherer Schutz ge-
gen ungewollte oder unbefugte Resets gewährleistet ist. Ein schlüs-
selbetätigter Reset-Schalter verleiht der Bedienungsperson eine
gewisse Kontrolle, weil der Schlüssel abgezogen und in den über-
wachten Bereich mitgenommen werden kann. Dies gewährleistet je-
doch keinen Schutz gegen unbefugte oder unbeabsichtigte Resets
mit Hilfe von Ersatzschlüsseln im Besitz Dritter oder gegen unbe-
merkten Eintritt anderer Personen in den überwachten Bereich.

Durch Zurücksetzen einer Schutzeinrichtung darf keine ge-

fährliche Maschinenbewegung initiiert werden.

Außerdem muss im Sinne sicherer Arbeitsabläufe vor jedem Reset
der Schutzeinrichtung ein Anfahrvorgang durchgeführt werden, und
die Person, die den Reset durchführt, muss sicherstellen, dass sich
im gesamten Gefahrenbereich keine Personen aufhalten. Wenn von
der Position des Reset-Schalters aus irgendwelche Bereiche nicht
überwacht werden können, müssen zusätzliche Schutzeinrichtungen
verwendet werden – mindestens optische und akustische Warnsi-
gnale beim Anfahren der Maschine.

1.12 KONTROLLZUVERLÄSSIGKEIT

Für die Redundanz müssen die Schaltungskomponenten des
EZ-SCREEN-14-mm/30-mm-Systems entsprechend gesichert wer-
den, damit bei Ausfall einer einzelnen Komponente, von der ein er-
forderlicher Maschinenstopp abhängt, ein redundantes Gegenstück
dieser Komponente vorhanden ist, das dieselbe Funktion erfüllt. Das
EZ-SCREEN-14-mm/30-mm-System enthält redundante Mikropro-
zessoren.

Die Redundanz muss beibehalten werden, solange das
EZ-SCREEN-14-mm/30-mm-System läuft. Da ein redundantes Sy-
stem nach Ausfall einer Komponente nicht mehr redundant ist, über-
wacht sich das System kontinuierlich selbst. Wenn durch oder
innerhalb des Selbstüberwachungssystems der Ausfall einer Kom-
ponente erkannt wird, wird ein Stoppsignal an die überwachte Ma-
schine geschickt, woraufhin das EZ-SCREEN-14-mm/
30-mm-System in einen Sperrzustand übergeht.

Die Aufhebung eines solchen Sperrzustands erfordert:

• Austausch der fehlerhaften Komponente (um die Redundanz wie-

derherzustellen)

• Durchführung eines Resets (siehe

Abschnitt 5.2.3 auf Seite 52

)

Auf dem Diagnose-Display werden mögliche Ursachen eines Sperr-
zustands
angezeigt (siehe

Abschnitt 6.2.1.1 auf Seite 61

).

ACHTUNG!

RESET-SCHALTER-POSITION

R

ESET

-S

CHALTER

MÜSSEN

:

A

U

ß

ERHALB

DES

G

EFAHRENBEREICHS

AN

EINER

P

OSITION

ANGEBRACHT

SEIN

,

VON

DER

AUS

DIE

B

EDIENPERSON

VOLLSTÄNDIGE

S

ICHT

ÜBER

DEN

GESAMTEN

ÜBERWACHTEN

B

EREICH

HAT

;

VOM

ÜBERWACHTEN

B

EREICH

AUS

UNERREICHBAR

SEIN

;

GEGEN

UNBEFUGTE

UND

UNGEWOLLTE

B

EDIENUNG

GESCHÜTZT

SEIN

. W

ENN

IRGENDWELCHE

B

EREICHE

VOM

R

ESET

-S

CHALTER

AUS

NICHT

SICHTBAR

SIND

,

MÜSSEN

ZUSÄTZLICHE

S

CHUTZVORRICHTUNGEN

ENTSPRECHEND

ISO/DIS 13855

ODER

GEMÄ

ß

ANDEREN

RELEVANTEN

N

ORMEN

ANGEBRACHT

WERDEN

. A

NDERN

-

FALLS

KANN

ES

ZU

SCHWEREN

ODER

TÖDLICHEN

V

ERLETZUNGEN

KOMMEN

.

!

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