Leica Biosystems PELORIS_PELORIS II Benutzerhandbuch

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Softwarelizenz-Bestimmungen

Leica PELORIS Benutzerhandbuch Ausg. K © Leica Biosystems Melbourne Pty Ltd 2011

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Haftungsausschluss und -begrenzung

8.1

Vereinbarungen
Der Lizenznehmer erkennt an, dass:
(a)

er die Produkte aus einer Auswahl an Produkten gewählt hat und sich selbst davon überzeugt hat, dass die Waren
seine Erwartungen erfüllen;

(b)

mündliche oder schriftliche Informationen, Aussagen oder Mitteilungen durch oder im Namen von Leica Microsystems,
die nicht in dieser Vereinbarung festgehalten sind, keine Grundlage für eine Gewährleistung schaffen oder in
irgendeiner Weise den Rahmen dieser Vereinbarung erweitern; und

(c)

er, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderweitig erklärt, bei der Auswahl der Waren nicht auf Informationen,
Aussagen oder Mitteilungen von oder im Namen von Leica Microsystems angewiesen war, und

(d)

Leica Microsystems keinen Anspruch darauf erhebt, dass die Waren den Gesetzen, Bestimmungen, Verordnungen,
Regeln oder Normen des jeweiligen Landes entsprechen (außer wenn schriftlich durch Leica Microsystems zugesagt).
Vielmehr ist der Lizenznehmer auf eigene Kosten für die Einhaltung aller geltenden Gesetze zur Benutzung der Waren
verantwortlich.

8.2

Ausschluss implizierter Bedingungen
Leica Microsystems schließt von dieser Vereinbarung alle gesetzlichen oder handelsüblichen Bedingungen, Garantien und
Haftungsumfänge aus, außer insofern, als deren Ausschluss oder Begrenzung gesetzeswidrig wäre oder dadurch Teile dieser
Klausel 8 ungültig würden (‘nicht ausschließbare Bedingungen’).

8.3

Nicht ausschließbare Bedingungen
Im Rahmen des gesetzlich zulässigen Umfangs ist die Haftung von Leica Microsystems für den Verstoß gegen eine nicht
ausschließbare Bedingung beschränkt auf:
(a)

die erneute Lieferung von Leistungen oder die Übernahme der Kosten für die Erbringung der Leistungen (im
Ermessen von Leica Microsystems); und

(b)

in Bezug auf die Waren, die Übernahme der niedrigsten Kosten für einen Ersatz der Waren, die Anschaffung neuer
gleichwertiger Waren oder deren Reparatur.

8.4

Haftungsausschluss
Im gesetzlich zulässigen Umfang übernimmt Leica Microsystems keinerlei Haftung (einschließlich der Haftung für
Fahrlässigkeit) für:
(a)

vom Lizenznehmer erlittene oder gegen ihn geltend gemachte indirekte oder Folgekosten, Verluste, Schäden oder
Kosten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, entgangene Gewinne oder Einnahmen, Verlust oder die
Beschädigung von Daten, Nichterzielung von geplanten Einsparungen oder Vorteilen sowie Ansprüche Dritter), die in
irgendeiner Weise im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder der Benutzung der Software oder Dokumentation
stehen;

(b)

alle vom Lizenznehmer erlittenen oder gegen ihn geltend gemachten Aufwendungen, Verluste, Schäden oder Kosten,
die direkt oder indirekt durch klinische Fehler (einschließlich Diagnose, medikamentöse und anderweitige
Behandlung) entstehen, die während oder im Zusammenhang mit der Benutzung der Software oder Dokumentation
auftreten; und

(c)

eine verminderte Betriebsbereitschaft noch für Aufwendungen, Verluste, Schäden oder Kosten für den Lizenznehmer
infolge der Verwendung von Nicht-Originalteilen.

8.5

Haftungsbegrenzung
Im Rahmen des gesetzlich zulässigen Umfangs begrenzt Leica Microsystems seine gesamte Haftung (einschließlich der
Haftung für Fahrlässigkeit) für Schäden, die durch oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder der Benutzung der
Software entstehen, auf

den Preis, den der Lizenznehmer für die Software oder die Waren, die die lizenzierte Software

enthalten, entrichtet hat.

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Schadensersatz

Der Lizenznehmer leistet Leica Microsystems Schadensersatz für alle Aufwendungen, Verluste, Schäden und Kosten (gemäß
der Regelung "solicitor and own client basis"), die Leica Microsystems direkt oder indirekt durch oder in Verbindung mit
folgendem entstehen:
(a)

Benutzung der Software entgegen der Lizenzbedingungen;

(b)

Übertretung von Lizenzbedingungen Dritter durch den Lizenznehmer;

(c)

Verletzung der Urheberschutzrechte von Leica Microsystems durch den Lizenznehmer;

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