Anlieferung, transport und aufstellung, 1 sicherheitsvorschriften, 2 anlieferung – Memmert TTC 256 Temperature test chamber (Generation 2003) Benutzerhandbuch
Seite 19: 3 lagerung nach anlieferung

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Anlieferung, Transport und Aufstellung
3.
Anlieferung, Transport und Aufstellung
3.1 Sicherheitsvorschriften
Warnung!
Sie können sich beim Transport und Aufstellen des Prüf-
schranks Quetschverletzungen an Händen oder Füßen zuzie-
hen. Tragen Sie Schutzhandschuhe und Arbeitsschuhe.
Warnung!
Sie können sich aufgrund des Gewichts des Prüfschranks verletzen,
wenn Sie versuchen, ihn anzuheben. Transportieren Sie den Prüf-
schrank ausschließlich mit Gabelstapler, Hubwagen oder auf seinen
Rollen. Die verwendeten Transporthilfsmittel müssen für das Ge-
wicht des Prüfschranks ausgelegt sein (siehe Kapitel „Technische
Daten“ auf Seite 17). Der Prüfschrank darf mit Transporthilfsmitteln
nur von Personen bewegt werden, die die dafür erforderliche Quali-
fikation haben (z. B. Staplerschein).
Der Prüfschrank darf nicht mit Kran transportiert werden.
Warnung!
Der Prüfschrank könnte umfallen und Sie schwer verletzen. Den
Prüfschrank niemals kippen und nur in aufrechter Position transpor-
tieren. Dadurch wird auch verhindert, dass Öl aus dem Kühlaggregat
in den Kältemittelkreislauf gelangt.
Der Prüfschrank hat eine asymmetrische Gewichtsverteilung, da sich
links das Kälteaggregat befindet.
3.2 Anlieferung
Der Prüfschrank kann in Karton oder einer Kiste verpackt sein und wird auf Holzpalette ausge-
liefert.
3.2.1 Auspacken
Kartonverpackung nach oben abnehmen oder vorsichtig entlang einer Kante aufschneiden.
Holzkiste aufschrauben und entfernen. Klimaschrank mit Hilfe eines Gabelstaplers oder Hub-
wagens von Holzpalette heben und auf den Fahrrollen des Gerätes abstellen.
3.2.2 Überprüfen auf Vollständigkeit und Transportschäden
►
Überprüfen Sie die Vollständigkeit des Lieferumfangs anhand des Lieferscheins.
►
Überprüfen Sie den Prüfschrank auf Beschädigungen, ausgelaufene Flüssigkeit usw.
Wenn Sie Abweichungen vom Lieferumfang, Schäden oder Unregelmäßigkeiten feststellen,
nehmen Sie den Prüfschrank nicht in Betrieb, sondern verständigen Sie den Spediteur und das
Herstellerwerk.
3.2.3 Verwertung des Verpackungsmaterials
Entsorgen Sie das Verpackungsmaterial (Karton, Holz) gemäß den gesetzlichen Vorschriften
für das jeweilige Material in Ihrem Land.
3.3
Lagerung nach Anlieferung
Wenn der Prüfschrank nach der Anlieferung zunächst gelagert werden soll: Lagerbedingungen
ab Seite 64 beachten.