Anlieferung, transport und aufstellung, 1 sicherheitsvorschriften, 2 anlieferung – Memmert TTC 256 Temperature test chamber (Generation 2003) Benutzerhandbuch

Seite 19: 3 lagerung nach anlieferung

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Anlieferung, Transport und Aufstellung

3.

Anlieferung, Transport und Aufstellung

3.1 Sicherheitsvorschriften

Warnung!

Sie können sich beim Transport und Aufstellen des Prüf-

schranks Quetschverletzungen an Händen oder Füßen zuzie-

hen. Tragen Sie Schutzhandschuhe und Arbeitsschuhe.

Warnung!

Sie können sich aufgrund des Gewichts des Prüfschranks verletzen,

wenn Sie versuchen, ihn anzuheben. Transportieren Sie den Prüf-

schrank ausschließlich mit Gabelstapler, Hubwagen oder auf seinen

Rollen. Die verwendeten Transporthilfsmittel müssen für das Ge-

wicht des Prüfschranks ausgelegt sein (siehe Kapitel „Technische

Daten“ auf Seite 17). Der Prüfschrank darf mit Transporthilfsmitteln

nur von Personen bewegt werden, die die dafür erforderliche Quali-

fikation haben (z. B. Staplerschein).

Der Prüfschrank darf nicht mit Kran transportiert werden.
Warnung!

Der Prüfschrank könnte umfallen und Sie schwer verletzen. Den

Prüfschrank niemals kippen und nur in aufrechter Position transpor-

tieren. Dadurch wird auch verhindert, dass Öl aus dem Kühlaggregat

in den Kältemittelkreislauf gelangt.

Der Prüfschrank hat eine asymmetrische Gewichtsverteilung, da sich

links das Kälteaggregat befindet.

3.2 Anlieferung

Der Prüfschrank kann in Karton oder einer Kiste verpackt sein und wird auf Holzpalette ausge-

liefert.

3.2.1 Auspacken

Kartonverpackung nach oben abnehmen oder vorsichtig entlang einer Kante aufschneiden.

Holzkiste aufschrauben und entfernen. Klimaschrank mit Hilfe eines Gabelstaplers oder Hub-

wagens von Holzpalette heben und auf den Fahrrollen des Gerätes abstellen.

3.2.2 Überprüfen auf Vollständigkeit und Transportschäden

Überprüfen Sie die Vollständigkeit des Lieferumfangs anhand des Lieferscheins.

Überprüfen Sie den Prüfschrank auf Beschädigungen, ausgelaufene Flüssigkeit usw.

Wenn Sie Abweichungen vom Lieferumfang, Schäden oder Unregelmäßigkeiten feststellen,

nehmen Sie den Prüfschrank nicht in Betrieb, sondern verständigen Sie den Spediteur und das

Herstellerwerk.

3.2.3 Verwertung des Verpackungsmaterials

Entsorgen Sie das Verpackungsmaterial (Karton, Holz) gemäß den gesetzlichen Vorschriften

für das jeweilige Material in Ihrem Land.

3.3

Lagerung nach Anlieferung

Wenn der Prüfschrank nach der Anlieferung zunächst gelagert werden soll: Lagerbedingungen

ab Seite 64 beachten.

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