BECKHOFF EL9xxx Benutzerhandbuch
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Grundlagen der Kommunikation
Abb. 43: Karteireiter "CoEOnline"
In der oberen Abbildung sind die im Gerät "EL2502" verfügbaren CoEObjekte von x1000 bis x1600
zusehen, die Subindizes von x1018 sind aufgeklappt.
Datenerhaltung
Einige, insbesondere die vorgesehenen Einstellungsparameter des Slaves sind veränderlich und
beschreibbar. Dies kann schreibend/lesend geschehen
• über den Systemmanager (Abb. 1) durch Anklicken
Dies bietet sich bei der Inbetriebnahme der Anlage/Slaves an. Klicken Sie auf die entsprechende Zeile
des zu parametrierenden Indizes und geben sie einen entsprechenden Wert im "SetValue"Dialog ein.
• aus der Steuerung/PLC über ADS z.B. durch die Bausteine aus der TcEtherCAT.lib Bibliothek
Dies wird für Änderungen während der Anlangenlaufzeit empfohlen oder wenn kein Systemmanager
bzw. Bedienpersonal zur Verfügung steht.
Werden online auf dem Slave CoEParameter geändert, wird dies in BeckhoffGeräten üblicherweise
ausfallsicher im Gerät (EEPROM) gespeichert. D.h. nach einem Neustart (Repower) sind die veränderten
CoEParameter immer noch erhalten. Andere Hersteller können dies anders handhaben.
Ein EEPROM unterliegt in Bezug auf Schreibvorgänge einer begrenzten Lebensdauer. Ab typischerweise
100.000 Schreibvorgängen kann eventuell nicht mehr sichergestellt werden, dass neue (veränderte) Daten
sicher gespeichert werden oder noch auslesbar sind. Dies ist für die normale Inbetriebnahme ohne Belang.
Werden allerdings zur Maschinenlaufzeit fortlaufend CoEParameter über ADS verändert, kann die
Lebensdauergrenze des EEPROM durchaus erreicht werden.
Hinweis
Datenerhaltung
ü Datenerhaltungsfunktion
a) wird unterstützt: die Funktion ist per einmaligem Eintrag des Codeworts 0x12345678 in
CoE 0xF008 zu aktivieren und solange aktiv, wie das Codewort nicht verändert wird.
Nach dem Einschalten des Gerätes ist sie nicht aktiv.
Veränderte CoEWerte werden dann nicht im EEPROM abgespeichert, sie können so
mit beliebig oft verändert werden.
b) wird nicht unterstützt: eine fortlaufende Änderung von CoEWerten ist angesichts der
o.a. Lebensdauergrenze nicht zulässig.
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