Vorsicht, Warnung – BINDER KB 23 Benutzerhandbuch
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KB (E3.1 + E5.1) 11/2014
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18.4 Entsorgung des Gerätes in EU-Staaten außer der Bundesrepublik
Deutschland
BINDER-Geräte sind gemäß EU-Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) als „Überwachungs- und Kontrollinstrumente“ (Kategorie
9) für ausschließlich gewerbliche Nutzung eingestuft und dürfen NICHT an öffentlichen Sammelstellen
abgegeben werden.
Der Kühlinkubator KB trägt das Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern und
Balken) zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten, die nach dem 13. August
2005 in der EU in Verkehr gebracht wurden und gemäß EU-Richtlinie 2002/96/EG (WEEE)
über Elektro- und Elektronik-Altgeräte getrennt zu entsorgen sind.
Benachrichtigen Sie nach Nutzungsbeendigung den Händler, bei dem Sie das Gerät
gekauft haben, damit dieser gemäß EU-Richtlinie 2002/96/EG vom 27. Januar 2003 über
Elektro- und Elektronik-Altgeräte das Gerät zurücknimmt und entsorgt.
VORSICHT
Verstoß gegen geltendes Recht.
∅
BINDER-Geräte NICHT an öffentlichen Sammelstellen abgeben.
Gerät fachgerecht bei einem gemäß nationaler Umsetzung der EU-Richtlinie
2002/96/EG zertifizierten Recyclingunternehmen entsorgen lassen.
oder
Den Händler, bei dem das Gerät gekauft wurde, mit der Entsorgung beauftragen. Es
gelten die beim Kauf des Gerätes mit dem Händler geschlossenen Vereinbarungen
(z.B. dessen AGB).
Sollte Ihr Händler nicht in der Lage sein, das Gerät zurückzunehmen und zu entsorgen,
benachrichtigen Sie bitte den BINDER-Service.
BINDER Altgeräte werden bei Wiederverwertung nach EU-Richtlinie 2002/96/EG von zertifizierten
Unternehmen in sortenreine Stoffe zerlegt. Um Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiter der
Entsorgungsunternehmen auszuschließen, müssen die Geräte frei von giftigem, infektiösem oder
radioaktivem Material sein.
Der Nutzer des Gerätes trägt die Verantwortung, dass das Gerät vor Übergabe an einen
Entsorgungsbetrieb frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material ist.
•
Gerät vor Entsorgung von allen eingebrachten und anhaftenden Giftstoffen reinigen.
•
Gerät vor Entsorgung von allen Infektionsquellen desinfizieren. Beachten Sie, dass sich
Infektionsquellen ggf. nicht nur im Innenkessel des Gerätes befinden können.
•
Lässt sich das Gerät nicht sicher von Giftstoffen und Infektionsquellen befreien, entsorgen
Sie es gemäß den nationalen Vorschriften als Sondermüll.
•
Unbedenklichkeitsbescheinigung (Kap. 21) ausfüllen und dem Gerät beilegen.
WARNUNG
Verunreinigung des Gerätes mit giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material.
Vergiftungsgefahr.
Infektionsgefahr.
∅
Gerät mit anhaftenden Giftstoffen oder Infektionsquellen NIEMALS der
Wiederverwertung nach EU-Richtlinie 2002/96/EG zuführen.
Gerät vor Entsorgung von anhaftenden Giftstoffen oder Infektionsquellen befreien.
Gerät mit nicht zu beseitigenden Giftstoffen oder Infektionsquellen gemäß nationalen
Vorschriften als Sondermüll entsorgen.