5 entsorgung des gerätes in nicht-eu-staaten, Vorsicht – BINDER KB 23 Benutzerhandbuch
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Das verwendete Kältemittel R 134A (1,1,1,2-Tetrafluorethan) ist bei Umgebungsdruck nicht brennbar. Es
darf nicht in die Umwelt gelangen. In Europa ist die Rückgewinnung des Kältemittels R 134A (GWP 1300)
vorgeschrieben (Angaben gemäß Verordnung 842/2006/EG). Stellen Sie sicher, dass die geltenden
gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Qualifikation des Personals, Entsorgung und Dokumentation
eingehalten werden.
18.5 Entsorgung des Gerätes in Nicht-EU-Staaten
VORSICHT
Umweltschäden.
Zur endgültigen Außerbetriebnahme und Entsorgung des Gerätes kontaktieren Sie bitte
den BINDER Service.
Beachten Sie bei der Entsorgung zum Schutz der Umwelt die einschlägigen öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsbestimmungen.
Die Hauptplatine des Gerätes enthält eine Lithium-Batterie. Entsorgen Sie diese nach den landesüblichen
Vorschriften.
Das verwendete Kältemittel R 134A (1,1,1,2-Tetrafluorethan) ist bei Umgebungsdruck nicht brennbar. Es
darf nicht in die Umwelt gelangen. In Europa ist die Rückgewinnung des Kältemittels R 134A (GWP 1300)
vorgeschrieben (Angaben gemäß Verordnung 842/2006/EG). Stellen Sie sicher, dass die geltenden
gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Qualifikation des Personals, Entsorgung und Dokumentation
eingehalten werden.