5 entsorgung des gerätes in nicht-eu-staaten, Warnung, Vorsicht – BINDER KMF 115 Benutzerhandbuch
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KMF (E5.3) 07/2014
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Der Nutzer des Gerätes trägt die Verantwortung, dass das Gerät vor Übergabe an einen Ent-
sorgungsbetrieb frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material ist.
•
Gerät vor Entsorgung von allen eingebrachten und anhaftenden Giftstoffen reinigen.
•
Gerät vor Entsorgung von allen Infektionsquellen desinfizieren. Beachten Sie, dass sich
Infektionsquellen ggf. nicht nur im Innenkessel des Gerätes befinden können.
•
Lässt sich das Gerät nicht sicher von Giftstoffen und Infektionsquellen befreien, entsorgen
Sie es gemäß den nationalen Vorschriften als Sondermüll.
•
Unbedenklichkeitsbescheinigung (Kap. 19) ausfüllen und dem Gerät beilegen.
WARNUNG
Verunreinigung des Gerätes mit giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material.
Vergiftungsgefahr.
Infektionsgefahr.
∅
Gerät mit anhaftenden Giftstoffen oder Infektionsquellen NIEMALS der Wiederverwer-
tung nach EU-Richtlinie 2002/96/EG zuführen.
Gerät vor Entsorgung von anhaftenden Giftstoffen oder Infektionsquellen befreien.
Gerät mit nicht zu beseitigenden Giftstoffen oder Infektionsquellen gemäß nationalen
Vorschriften als Sondermüll entsorgen.
Das verwendete Kältemittel R 134A (1,1,1,2-Tetrafluorethan) ist bei Umgebungsdruck nicht brennbar. Es
darf nicht in die Umwelt gelangen. In Europa ist die Rückgewinnung des Kältemittels R 134A (GWP 1300)
vorgeschrieben (Angaben gemäß Verordnung 842/2006/EG). Stellen Sie sicher, dass die geltenden ge-
setzlichen Anforderungen hinsichtlich Qualifikation des Personals, Entsorgung und Dokumentation einge-
halten werden.
16.5 Entsorgung des Gerätes in Nicht-EU-Staaten
VORSICHT
Umweltschäden.
Zur endgültigen Außerbetriebnahme und Entsorgung des Gerätes kontaktieren Sie bitte
den BINDER Service.
Beachten Sie bei der Entsorgung zum Schutz der Umwelt die einschlägigen öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsbestimmungen.
Die Hauptplatine des Gerätes enthält eine Lithium-Batterie. Entsorgen Sie diese nach den landesüblichen
Vorschriften.
Das verwendete Kältemittel R 134A (1,1,1,2-Tetrafluorethan) ist bei Umgebungsdruck nicht brennbar. Es
darf nicht in die Umwelt gelangen. In Europa ist die Rückgewinnung des Kältemittels R 134A (GWP 1300)
vorgeschrieben (Angaben gemäß Verordnung 842/2006/EG). Stellen Sie sicher, dass die geltenden ge-
setzlichen Anforderungen hinsichtlich Qualifikation des Personals, Entsorgung und Dokumentation einge-
halten werden.