Allgemeine sicherheitshinweise, Allg emeine sicherheitshinw eise – HP Velotechnik Grasshopper fx Benutzerhandbuch

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Allg

emeine Sicherheitshinw

eise

3

HP

Velotechnik

Benutzung im Straßenverkehr

Vor Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr
muss das Fahrrad entsprechend der jeweils
gültigen gesetzlichen Vorschriften mit sicher-
heitsrelevanten Komponenten wie Lichtanlage,
Reflektoren, Glocke etc. ausgerüstet werden. In
Deutschland ist dafür die Straßenverkehrs-
Zulassungsordnung (StVZO) maßgebend, die
bestimmte Mindestanforderungen stellt.

Diese sind unter anderem (bitte fragen Sie
Ihren Fachhändler nach dem aktuellen Stand):

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Alle lichttechnischen Einrichtungen müssen ein
amtliches Prüfzeichen aufweisen. Dies besteht
aus einer Schlangenlinie, dem Buchstaben „K“
und einer Zahl. Der hintere Großflächenreflek-
tor muss eine „Z“-Markierung haben. Nur
Bau-teile mit diesem Prüfzeichen dürfen im
Straßenverkehr eingesetzt werden.

Allgemeine Sicherheitshinweise

Verwendungszweck

Ihr GrassHopper ist ein Fahrrad für die
Benutzung auf Straßen und befestigten Wegen.

Ein Einsatz zu Rennsport- und Geländesport-
zwecken, Sprüngen, Radakrobatik sowie das
Überfahren von Bordsteinkanten,Treppen etc.
ist nicht vorgesehen.

Bei Schäden, die aus einer bestimmungswidri-
gen Verwendung, Montagefehlern,Vorsatz,
Unfällen oder ähnlichen Aktivitäten resultieren,
können weder Gewährleistungs- noch
Haftungsansprüche gegenüber HP V

ELOTECHNIK

geltend gemacht werden. Zur bestimmungsge-
mäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung
der vorgeschriebenen Betriebs-,Wartungs-,
und Instandhaltungsbedingungen.

Einfahrphase

Die ersten 300 km sind eine wichtige
Einfahrphase: Bei der ersten Benutzung eines
neuen Fahrrades kann es zu Setzbewegungen
der Schrauben kommen, die sich dabei lockern
können. Züge und Speichen können sich deh-
nen. Lagerungen können Spiel bekommen.
Seien Sie in dieser Zeit bitte besonders auf-
merksam.

Nach 300 km Fahrleistung oder spätestens
2 Monaten muss eine Erstinspektion von
Ihrem Zweiradmechaniker durchgeführt wer-
den. Bitte lassen Sie sich diese Erstinspektion
und die durchgeführten Arbeiten vom
Zweiradmechaniker im Inspektionspass auf S.
59 ff
. bestätigen. Die Erstinspektion ist
Voraussetzung für die weitere Gebrauchs-
fähigkeit des Rades und die Gültigkeit Ihrer
Gewährleistungs- und Garantieansprüche.

Zwei funktionstüchtige, voneinander unab-
hängige Bremsen. Jeweils eine Bremse für
Vorder- und Hinterrad sind vorgeschrie-
ben, die Funktionsweise ist dagegen nicht
verbindlich geregelt.
Eine betriebsbereite Dynamo-
Beleuchtungsanlage mit nach vorne
gerichtetem, weißem Scheinwerfer, dessen
Lichtkegelmitte in 10 m Entfernung auf die
Fahrbahn auftritt.
Eine rote Schlussleuchte und ein roter
Rückstrahler, die auch kombiniert sein
können.
Mindestens ein nach vorn gerichteter
weißer Frontreflektor und ein nach hinten
gerichteter roter Großflächenreflektor.
Je zwei gelbe Speichenreflektoren am
Vorder- und Hinterrad.Auch Reifen oder
Felgen mit einem seitlichen weißen
Reflexring sind erlaubt.
Gelbe Rückstrahler an beiden Seiten der
Pedale.
Eine helltönende Glocke.

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Dieses Handbuch ist für die folgenden Produkte bezogen werden: