6 unterfenster auswertung, 1 auswertung - allgemeines, Unterfenster auswertung – Metrohm viva 1.1 (ProLab) Benutzerhandbuch

Seite 680: Auswertung - allgemeines, Auswertung

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5.6 Unterfenster Auswertung

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668

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viva 1.1 (für Prozessanalyse)

5.6

Unterfenster Auswertung

5.6.1

Auswertung - Allgemeines

Unterfenster Auswertung
Im Unterfenster Auswertung wird definiert, wie aus den gemessenen
Rohdaten die Konzentrationen, Peakspannungen, weitere Parameter und
Resultate der einzelnen Substanzen berechnet werden sollen. Die Auswer-
tung ist Teil der Methode. Jeder VA-Messbefehl mit Datenaufnahme
besitzt eine eigene Auswertung. Die Auswertung lässt sich in Datenver-
arbeitung
und Kalibrierung unterteilen.

Datenverarbeitung
Die Datenverarbeitung berechnet aus den Rohdaten der Messgrössen
und den Auswerteparametern die Auswertegrössen (Peakspannung,
Höhe, Fläche, etc.) für die gefundenen Peaks. Mit Hilfe der Substanzen-
tabelle werden die Peaks bestimmten Substanzen zugeordnet.

Kalibrierung
Die Kalibrierung bestimmt die Art und Weise, wie aus den Auswerte-
grössen der Substanzen deren Konzentrationen berechnet werden.

Bereiche der Auswertung
Das Unterfenster Auswertung umfasst fünf Bereiche, die mit den folgen-
den Symbolen auf der linken Symbolleiste ausgewählt werden können:

Im Bereich Allgemein werden die pro Befehl für alle Substanzen gültigen
Parameter zur Verarbeitung der aufgenommenen Daten definiert (siehe
Kapitel 5.6.2, Seite 669)
.

Im Bereich Substanzen werden die Substanzen definiert, welche in der
Probe identifiziert werden sollen. Sie sind spezifisch für den ausgewählten
Befehl (siehe Kapitel 5.6.3, Seite 673).

Im Bereich Standards werden die Standardlösungen definiert (siehe Kapi-
tel 5.6.4, Seite 682)
. Sie gelten global für die ganze Methode.

Im Bereich Kalibrierung werden die Kalibriermethode und weitere Para-
meter zur Kalibrierung definiert (siehe Kapitel 5.6.5, Seite 684). Diese
Parameter gelten global für die ganze Methode.

Im Bereich Resultate werden Resultate und Resultatausgaben definiert
(siehe Kapitel 5.6.6, Seite 696).

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