Entsorgung, 1 entsorgung der transportverpackung, 2 außerbetriebnahme – BINDER KBW 240 Benutzerhandbuch
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KBW (E5.1) 11/2014
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19. Entsorgung
19.1 Entsorgung der Transportverpackung
Verpackungselement
Material
Entsorgung
Bänder zum Fixieren der Umver-
packung auf Palette
Kunststoff
Kunststoff-Recycling
Holzkiste (Option)
mit Metallschrauben
Nichtholz (IPPC-Standard)
Holz-Recycling
Metall
Metallverwertung
Palette
mit Schaumstoffpolsterung
Massivholz (IPPC-Standard)
Holz-Recycling
PE Schaum
Kunststoff-Recycling
Umverpackung
mit Metallklammern
Karton
Papier-Recycling
Metall
Metallverwertung
Geräteabdeckung oben
Karton
Papier-Recycling
Kantenschutz
Styropor
®
oder PE Schaum
Kunststoff-Recycling
Türschutz,
Schutz der Einschubgitter
PE Schaum
Kunststoff-Recycling
Tüte für Betriebsanleitung
PE-Folie
Kunststoff-Recycling
Luftpolsterfolie (Verpackung opti-
onaler Zubehörteile)
PE-Folie
Kunststoff-Recycling
Falls Recycling nicht möglich ist, können alle Verpackungselemente auch im Restmüll (Hausmüll) ent-
sorgt werden.
19.2 Außerbetriebnahme
Hauptschalter (1) ausschalten. Gerät vom Stromnetz trennen.
Bei Ausschalten mit dem Hauptschalter (1) bleiben gespeicherte Parameter erhalten.
•
Vorübergehende Außerbetriebnahme: Hinweise zur geeigneten Lagerung beachten, Kap. 3.3.
•
Endgültige Außerbetriebnahme: Gerät gemäß Kap. 19.3 bis 19.5 entsorgen.
19.3 Entsorgung des Gerätes in der Bundesrepublik Deutschland
BINDER-Geräte sind gemäß EU-Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
über Elektro- und Elektronik-Altgeräte als „Überwachungs- und Kontrollinstrumente für ausschließlich
gewerbliche Nutzung“ (Kategorie 9) eingestuft und dürfen NICHT an öffentlichen Sammelstellen abgege-
ben werden.
Der Wachstumsschrank mit Licht KBW trägt das Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf
Rädern und Balken) zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten, die nach dem
13. August 2005 in der EU in Verkehr gebracht wurden und gemäß EU-Richtlinie
2002/96/EG und ElektroG getrennt zu entsorgen sind. Ein hoher Anteil der Materialien
muss aus Umweltschutzgründen wiederverwertet werden.
Lassen Sie nach Nutzungsbeendigung das Gerät gemäß dem Elektro- und Elektronikgerä-
tegesetz (ElektroG) vom 23.03.2005, BGBl. I S. 762 entsorgen oder kontaktieren Sie den
BINDER Service, damit dieser die Rücknahme und Entsorgung des Gerätes gemäß dem
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vom 23.03.2005, BGBl. I S. 762 organisiert.