6 lageregelungsfunktionen (p600) – NORD Drivesystems BU0510 Benutzerhandbuch

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3 Funktionsbeschreibung

BU 0510 DE-3911

technische Änderungen vorbehalten

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3.6 Lageregelungsfunktionen (P600)

Es sind vier verschiedene Varianten der Positionierung möglich.

Lineare Rampe mit Maximalfrequenz (Einstellung (1))
Die Beschleunigung erfolgt linear. Die Geschwindigkeit der Konstantfahrt wird immer mit der unter Parameter
P105 eingestellten „Maximalfrequenz“ durchgeführt.

Lineare Rampe mit Sollfrequenz (Einstellung (2))
Die Beschleunigung erfolgt linear. Die Geschwindigkeit der Konstantfahrt wird über die Sollfrequenz vorgege-
ben. Diese kann über den Analogeingang oder über einen Bussollwert verändert werden.

S-Rampe mit Maximalfrequenz (Einstellung (3))
Die Geschwindigkeit der Konstantfahrt wird immer mit der unter Parameter P105 eingestellten „Maximalfre-
quenz“ durchgeführt, jedoch werden im Positionierbetrieb die Frequenzrampen als S-Rampen gefahren. Ge-
genüber dem herkömmlichen linearen Frequenzanstieg (bzw. -reduzierung), entsprechend der Hochlaufzeit
(bzw. Bremszeit), wird mit einer Verrundung sehr sanft (ohne Rucken) aus einem statischen Zustand in das Be-
schleunigen oder Verzögern gewechselt. Ebenso wird beim Erreichen der Endgeschwindigkeit die Beschleuni-
gung oder Verzögerung langsam reduziert. Die S-Rampe entspricht immer einer Verrundung von 100% und ist
nur gültig, wenn auch positioniert wird. Die wirksame Rampenzeit verdoppelt sich durch die S-Rampen.
Während einer Referenzpunktfahrt ist die S-Rampenfunktion inaktiv.

S-Rampe mit Sollfrequenz (Einstellung (4))
Die Geschwindigkeit der Konstantfahrt wird über die Sollfrequenz vorgegeben. Jedoch werden im Positionier-
betrieb die Frequenzrampen als S-Rampen gefahren. Weitere Erläuterung siehe Absatz zuvor.
Die Sollfrequenz kann über den Analogeingang oder über einen Bussollwert verändert werden.
Während einer Referenzpunktfahrt ist die S-Rampenfunktion inaktiv.

HINWEIS

Der Parameter P106 „Rampenverrundung“ muss bei Positionierung weiterhin auf „0“
eingestellt sein! Bei Wegnahme der Freigabe oder Referenzpunktfahrt wird die Verrundung
nicht wirksam.

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