Hypertherm HD4070 Rev.1 Benutzerhandbuch

Seite 18

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SICHERHEIT

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HYPERTHERM Plasmasysteme

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Der Plasmalichtbogen selbst ist die beim Schneiden
eingesetzte Wärmequelle. Entsprechend kann das Material,
das geschnitten wird, eine Quelle giftiger Dämpfe oder
Gase darstellen, die Sauerstoff verringern, auch wenn der
Plasmalichtbogen nicht als Quelle giftiger Dämpfe ermittelt
wurde.

Die erzeugten Dämpfe variieren abhängig von dem Metall,
das geschnitten wird. Zu den Metallen, die giftige Dämpfe
freisetzen können, auf die dies aber ist nicht beschränkt ist,
gehören rostfreier Stahl, unlegierter Stahl, Zink (verzinkt)
und Kupfer.

In manchen Fällen kann das Metall mit einer Substanz
beschichtet sein, die giftige Dämpfe freisetzen könnte. Zu
den giftigen Beschichtungen gehören Blei (in manchen
Farben), Kadmium (in manchen Farben und Füllstoffen) und
Beryllium, es ist jedoch nicht auf diese beschränkt.

Die beim Plasmaschneiden erzeugten Gase variieren je
nach dem zu schneidenden Material und dem
Schneidverfahren, dies kann jedoch Ozon, Stickoxide,
sechswertiges Chrom, Wasserstoff und sonstige
Substanzen umfassen, wenn diese im geschnittenen
Material enthalten sind oder von diesem freigesetzt werden.

Es sind Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um bei jeglichen
Betriebsabläufen eine Belastung durch diese Dämpfe zu
minimieren. Abhängig von der chemischen
Zusammensetzung und der Konzentration der Dämpfe
(sowie anderen Faktoren, z. B. Be- und Entlüftung) kann ein
Risiko für körperliche Erkrankungen, z. B. Geburtsfehler
oder Krebs, bestehen.

Es ist die Verantwortung des Ausrüstungs- und
Betriebseigentümers, die Luftqualität des Bereichs, in dem
die Ausrüstung eingesetzt wird, zu überprüfen und
sicherzustellen, dass die Luftqualität am Arbeitsplatz den
regionalen und nationalen Normen und Vorschriften
entspricht.

Das Niveau der Luftqualität an jedem betroffenen
Arbeitsplatz ist abhängig von betriebsspezifischen
Variablen, z. B.:

• Tischkonstruktion (nass, trocken, Unterwasser).

GIFTIGE DÄMPFE KÖNNEN ZU VERLETZUNGEN ODER TOD FÜHREN

• Materialzusammensetzung, Oberflächenbeschaffenheit

und Zusammensetzung der Beschichtungen.

• Menge des zu entfernenden Materials.

• Dauer des Schneidens bzw. Fugenhobelns.

• Größe, Luftvolumen, Be- und Entlüftung und Filtrierung

des Arbeitsbereiches.

• Personenschutzausrüstung.

• Anzahl der sich in Betrieb befindlichen Schweiß- und

Schneidanlagen.

• Sonstige Betriebsabläufe, die Dämpfe erzeugen können.

Muss der Arbeitsplatz nationalen oder regionalen
Vorschriften entsprechen, kann nur durch im Betrieb
vorgenommene Überwachung und Prüfung ermittelt
werden, ob der Betrieb oberhalb oder unterhalb des
zulässigen Niveaus liegt.

Zur Verringerung des Risikos der Belastung durch Dämpfe:

• Vor dem Schneiden alle Beschichtungen und Lösemittel

vom Metall entfernen.

• Vor Ort eine Entlüftung vornehmen, um Dämpfe aus der

Luft zu entfernen.

• Dämpfe nicht einatmen. Beim Schneiden von Metall, das

mit giftigen Elementen beschichtet ist, das solche enthält
oder bei dem der Verdacht besteht, dass es giftige
Elemente enthält, Atemschutzmaske mit Luftzufuhr
tragen.

• Es ist sicherzustellen, dass diejenigen, die Schweiß- oder

Schneidausrüstungen bedienen und
Atemschutzvorrichtungen mit Luftzufuhr einsetzen, für
den ordnungsgemäßen Einsatz solcher Ausrüstungen
qualifiziert und ausgebildet sind.

• Niemals Behälter schneiden, in deren Innerem sich

möglicherweise giftige Materialien befinden. Die Behälter
sind vorher ordnungsgemäß zu entleeren und zu reinigen.

• Die Luftqualität erforderlichenfalls überwachen und

überprüfen.

• Den örtlichen Experten für die Umsetzung eines

Lageplanes zur Gewährleistung einer sicheren
Luftqualität zu Rate ziehen.

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