Lonmaker softwarelizenzvereinbarung – Echelon LonMaker Benutzerhandbuch

Seite 296

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LonMaker Softwarelizenzvereinbarung

LONMAKER™ INTEGRATIONSWERKZEUG

Hinweis

Dies ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen und der Echelon Corporation („Echelon“).
SIE MÜSSEN DIE BEDINGUNGEN DIESER SOFTWARELIZENZVEREINBARUNG
LESEN UND DEN BEDINGUNGEN ZUSTIMMEN, DAMIT SIE LIZENZIERTE SOFTWARE
HERUNTERLADEN ODER INSTALLIEREN ODER VERWENDEN KÖNNEN. WENN
SIE AUF DIE SCHALTFLÄCHE „ICH STIMME ZU“ ODER „AKZEPTIEREN“ DIESER
SOFTWARELIZENZVEREINBARUNG KLICKEN ODER LIZENZIERTE SOFTWARE
HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN, ERKLÄREN SIE SICH
DAMIT EINVERSTANDEN, DURCH DIE BESTIMMUNGEN DIESER
SOFTWARELIZENZVEREINBARUNG GEBUNDEN ZU SEIN. FALLS SIE DEN
BESTIMMUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, SCHLIESSEN SIE DIESE SEITE, LADEN
SIE KEINE LIZENZIERTE SOFTWARE HERUNTER UND INSTALLIEREN ODER
VERWENDEN SIE KEINE LIZENZIERTE SOFTWARE. SIE VERZICHTEN IN DIESEM
FALL AUF JEGLICHE KONKLUDENTEN ODER AUSDRÜCKLICHEN RECHTE ZUM
HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN DER LIZENZIERTEN
SOFTWARE.

LonMaker Integrationswerkzeug Softwarelizenzvereinbarung

Wenn Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmen, gewährt Ihnen Echelon eine
einfache, nicht übertragbare Lizenz zur Verwendung von bis zu zwei (2) Kopien der lizenzierten
Software und Begleitdokumentation sowie von Aktualisierungen, die von Echelon gemäß der
folgenden Bedingungen bereitgestellt werden. Wenn Sie eine „Testversion“ der lizenzierten
Software erhalten, ist die Verwendung der lizenzierten Software auf dreißig (30) Tage ab dem
Zeitpunkt der Installation auf einem Computer beschränkt. Wenn Ihnen die lizenzierte Software
als Update oder Upgrade für Software bereitgestellt wird, für die Sie bereits eine Lizenz besitzen,
verpflichten Sie sich, alle Kopien früherer Versionen der Software innerhalb von dreißig (30)
Tagen nach Installation der lizenzierten Software zu zerstören. Sie können jedoch eine Kopie der
früheren Version zu Sicherungs-, Archivierungs- und Supportzwecken aufbewahren.

Definitionen

Im Rahmen dieser Vereinbarung werden die folgenden Begriffe verwendet:

„Kommissionieren“ ist das Zuweisen oder Schreiben eines beliebigen Teils der L

ON

W

ORKS

®

Netzwerkkonfiguration für ein L

ON

W

ORKS

® Gerät.

„Kommissioniertes Gerät“ ist ein L

ON

W

ORKS

Gerät, das (i) eine gültige L

ON

W

ORKS

Netzwerkkonfiguration besitzt und (ii) über einen Eintrag in der Datenbank des LNS Servers
verfügt.

„Lizenzierte Software“ bedeutet die gesamte Computersoftware und zugehörige
Übertragungsmedien, gedrucktes Material und Online- oder elektronische Dokumentation,
die dem LonMaker Integrationswerkzeug beiliegt, einschließlich, ohne Einschränkung,
alle ausführbaren Dateien, Addons, Schablonen, Vorlagen, SmartShapes® Symbole, Filter,
Lernprogramme, Hilfe- und sonstige Dateien, die dieser Software oder der
Begleitdokumentation beiliegen.

C-2 LonMaker

Softwarelizenzvereinbarung

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