Echelon LonMaker Benutzerhandbuch

Seite 298

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(d) Sie dürfen eine (1) Kopie der lizenzierten Software in maschinenlesbarer Form lediglich zu

Sicherungszwecken erstellen, vorausgesetzt, dass Sie alle Copyright-Informationen auf oder
in der Kopie unverändert reproduzieren.

(e) Sie dürfen eine autorisierte Kopie der lizenzierten Software physisch von einem (1) Computer

auf einen anderen übertragen, vorausgesetzt, diese Kopie wird von dem Computer entfernt, auf
dem sie zuvor installiert war, die lizenzierte Software wird jeweils nur auf einem (1) Computer
verwendet und alle nicht benutzten, mit der lizenzierten Software verbundenen LonMaker
Credits werden gleichzeitig mit übertragen und vom ursprünglichen Computer entfernt.

(f) Sie dürfen ungeachtet von Absatz b) beim Entfernen von L

ON

W

ORKS

Geräten, die bereits mit

einer lizenzierten Kopie der Software kommissioniert oder wiederhergestellt worden sind, die
lizenzierte Software ohne zusätzliche Kosten auf dem Hauptcomputer zum Kommissionieren
oder Wiederherstellen weiterer L

ON

W

ORKS

Geräte bis zu der Anzahl der LonMaker Credits

verwenden, die durch die lizenzierte Software vergeben sind.

(g) Sie dürfen ungeachtet von Absatz b) die lizenzierte Software auf dem Hauptcomputer ohne

zusätzliche Kosten zum Wiederherstellen einer beliebigen Zahl von L

ON

W

ORKS

Geräten

verwenden, die früher bereits mit einer lizenzierten Kopie der Software oder sonstigen
Echelon LNS Anwendungen kommissioniert oder wiederhergestellt worden sind.

(h) Sie dürfen ungeachtet von Absatz b) die lizenzierte Software auf einem Hauptcomputer ohne

zusätzliche Kosten zum Kommissionieren oder Wiederherstellen einer beliebigen Zahl von
Netzwerkservice-Geräten und -Routern verwenden.

(i) Sie dürfen die Rechte gemäß dieser Vereinbarung (einschließlich aller nicht verwendeter

LonMaker Credits) an einen Endbenutzer der lizenzierten Software übertragen,
vorausgesetzt, i) Sie verpflichten den Endbenutzer zur Unterzeichnung beider Kopien
der Lizenzübertragungsvereinbarung, die der Softwarelizenz beiliegt, und ii) Sie behalten
eine (1) Kopie des unterzeichneten Originals davon und senden Echelon auf Anforderung
eine entsprechende Kopie. Dieses Übertragungsrecht kann nur ein einziges Mal in Anspruch
genommen werden, und der Endbenutzer, dem die Lizenz übertragen wurde, hat keinerlei
Recht zum erneuten Übertragen der lizenzierten Software.

Folgendes ist nicht gestattet:

(a) Sie dürfen die lizenzierte Software nicht gleichzeitig auf mehr als einem (1) Hauptcomputer

und einem (1) weiteren Computer installieren und nicht auf mehr als einem (1) Computer
verwenden, Sie dürfen keiner anderen Person als dem Hauptbenutzer gestatten, die lizenzierte
Software auf dem weiteren Computer zu verwenden und Sie dürfen die lizenzierte Software
nicht auf dem weiteren Computer zum Kommissionieren oder Wiederherstellen von
L

ON

W

ORKS

Geräten verwenden.

(b) Sie dürfen die lizenzierte Software oder Begleitdokumentation in keiner anderen als der oben

ausdrücklich gestatteten Form kopieren.

(c) Sie dürfen die lizenzierte Software in keiner anderen als der in den eingeschränkten Rechten

oben gestatteten Form zum Ausführen eines Vorgangs verwenden, der im Rahmen der
Kommissionierung oder Wiederherstellung von mehr als vierundsechzig (64) (für die
„Professionelle Edition“) oder bis zu fünf (5) (für die „Standard Edition“) L

ON

W

ORKS

Geräten anfällt, außer Sie erwerben zu diesem Zweck LonMaker Credits von Echelon oder
einem von Echelon von zugelassenen Händler für LonMaker Credits innerhalb von vierzehn
14 Tagen nach dieser Kommissionierung oder Wiederherstellung.

C-4 LonMaker

Softwarelizenzvereinbarung

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