Det-Tronics PIRECL Infrared Hydrocarbon Gas Detector PointWatch Eclipse Benutzerhandbuch

Seite 37

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D-1

95-2526

14.1

AnhAng D

iecex-Zulassungsbeschreibung

Die folgenden Begriffe, Funktionen und Optionen beschreiben die IECEx-Zulassung.

Zulassung
Infrarot-Kohlenwasserstoff-Gasmelder PointWatch Eclipse

®

, Modell PIRECL.

IECEx ULD 04.0002X

Ex de IIC T4-T5 Gb
-- ODER --
Ex de [ib] IIC T4-T5 Gb

(mit HART-Kommunikationsanschluss)

T5 (Tamb –50 °C bis +40 °C)

T4 (Tamb –50 °C bis +75 °C)

IP66/IP67.
-- ODER --
IECEx ULD 04.0002X

Ex d IIC T4-T5 Gb
-- ODER --
Ex d [ib] IIC T4-T5 Gb

(mit HART-Kommunikationsanschluss)

T5 (Tamb –55 °C bis +40 °C)

T4 (Tamb –55 °C bis +75 °C)

IP66/IP67.
HART-Kommunikationsanschluss:

Uo = 4,0 V

Co = 20 μF

Io = 100 mA

Lo = 500 μH

IEC-Zertifizierungsbedingungen:
• Die Feldverdrahtungsanschlüsse sind für Einzelleiter mit einem Querschnitt zwischen 0,2 und 2,5 mm

2

(bzw. für

zwei Leiter mit gleichem Querschnitt zwischen 0,2 und 0,75 mm

2

) zertifiziert. Das Anzugsmoment für die Schrauben

beträgt 0,4 bis 0,5 Nm.

• Das Metallgehäuse des PIRECL-Gasmelders muss geerdet werden.
• Der Gasmelder muss vor Schlägen mit einer Energie von mehr als 4 Joule geschützt werden.
• Der eigensichere Ausgang am HART-Kommunikationsanschluss ist intern mit dem Rahmen verbunden.
• Die Stromversorgung für den Melder muss über einen Sicherheits-Trenntransformator, z.  B. gemäß IEC61558,

erfolgen. Der Nennstrom der Sicherung für die Stromversorgungsleitung muss kleiner als 3,1 A sein.

• Wenn beim Anschluss an einen Stromkreis nur bis zu 1 % des Co- oder Lo-Wertes ausgenutzt werden, dann sind C

bzw. L auf die weiter oben aufgeführten Co- und Lo-Werte begrenzt. Wenn entweder C oder L über 1 % des Co- oder

Lo-Wertes liegen, dann sind C oder L jeweils auf 50 % des oben aufgeführten Co- oder Lo-Wertes begrenzt.

• Um ist auf 250 V begrenzt, voraussichtlicher Kurzschlussstrom < 1500 A.

IEC-Normen:

IEC 60079-0: 2007

IEC 60079-1: 2007-04

IEC 60079-11: 2006

IEC 60079-7: 2006-07

IEC 60529, 2.1 Ausgabe mit Korr. 1

(2003-01 + 2 (2007-10)

WARNUNG

Es muss immer gewährleistet sein, dass die Einstufungen der explosionsgefährdeten (klassifizierten) Bereiche
für den Verwendungszweck geeignet sind.

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