Det-Tronics PIRECL Infrared Hydrocarbon Gas Detector PointWatch Eclipse Benutzerhandbuch
Seite 37

D-1
95-2526
14.1
AnhAng D
iecex-Zulassungsbeschreibung
Die folgenden Begriffe, Funktionen und Optionen beschreiben die IECEx-Zulassung.
Zulassung
Infrarot-Kohlenwasserstoff-Gasmelder PointWatch Eclipse
®
, Modell PIRECL.
IECEx ULD 04.0002X
Ex de IIC T4-T5 Gb
-- ODER --
Ex de [ib] IIC T4-T5 Gb
(mit HART-Kommunikationsanschluss)
T5 (Tamb –50 °C bis +40 °C)
T4 (Tamb –50 °C bis +75 °C)
IP66/IP67.
-- ODER --
IECEx ULD 04.0002X
Ex d IIC T4-T5 Gb
-- ODER --
Ex d [ib] IIC T4-T5 Gb
(mit HART-Kommunikationsanschluss)
T5 (Tamb –55 °C bis +40 °C)
T4 (Tamb –55 °C bis +75 °C)
IP66/IP67.
HART-Kommunikationsanschluss:
Uo = 4,0 V
Co = 20 μF
Io = 100 mA
Lo = 500 μH
IEC-Zertifizierungsbedingungen:
• Die Feldverdrahtungsanschlüsse sind für Einzelleiter mit einem Querschnitt zwischen 0,2 und 2,5 mm
2
(bzw. für
zwei Leiter mit gleichem Querschnitt zwischen 0,2 und 0,75 mm
2
) zertifiziert. Das Anzugsmoment für die Schrauben
beträgt 0,4 bis 0,5 Nm.
• Das Metallgehäuse des PIRECL-Gasmelders muss geerdet werden.
• Der Gasmelder muss vor Schlägen mit einer Energie von mehr als 4 Joule geschützt werden.
• Der eigensichere Ausgang am HART-Kommunikationsanschluss ist intern mit dem Rahmen verbunden.
• Die Stromversorgung für den Melder muss über einen Sicherheits-Trenntransformator, z. B. gemäß IEC61558,
erfolgen. Der Nennstrom der Sicherung für die Stromversorgungsleitung muss kleiner als 3,1 A sein.
• Wenn beim Anschluss an einen Stromkreis nur bis zu 1 % des Co- oder Lo-Wertes ausgenutzt werden, dann sind C
bzw. L auf die weiter oben aufgeführten Co- und Lo-Werte begrenzt. Wenn entweder C oder L über 1 % des Co- oder
Lo-Wertes liegen, dann sind C oder L jeweils auf 50 % des oben aufgeführten Co- oder Lo-Wertes begrenzt.
• Um ist auf 250 V begrenzt, voraussichtlicher Kurzschlussstrom < 1500 A.
IEC-Normen:
IEC 60079-0: 2007
IEC 60079-1: 2007-04
IEC 60079-11: 2006
IEC 60079-7: 2006-07
IEC 60529, 2.1 Ausgabe mit Korr. 1
(2003-01 + 2 (2007-10)
WARNUNG
Es muss immer gewährleistet sein, dass die Einstufungen der explosionsgefährdeten (klassifizierten) Bereiche
für den Verwendungszweck geeignet sind.