Zufuhrgas-installation – Hypertherm HPR130 Manual Gas Preventive Maintenance Program Benutzerhandbuch
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INBETRIEBNAHME
HPR130 Manuell-Gas
Betriebsanleitung
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Zufuhrgas-Installation
Es kann eine starre Kupferinstallation oder ein passender flexibler Schlauch für die gesamte Gaszufuhr verwendet
werden. Kein Stahl- oder Aluminiumrohr verwenden.
Nach der Installation ist das gesamte System unter Druck zu setzen und auf Lecks zu überprüfen.
Der empfohlene Schlauchdurchmesser für Längen < 23 m beträgt 10 mm, und für Längen > 23 m beträgt er 12 mm.
Bei Systemen mit flexiblen Schläuchen ist Schlauchmaterial zu verwenden, das für Edelgas konstruiert ist, das
Luft, Stickstoff und Argon-Wasserstoff führen kann..
Zufuhrgase anschließen
Zufuhrgase an der Gaskonsole anschließen. Das Brennerschlauchpaket muss vor dem Wechsel von Gasen
entleert werden.
WARNUNG
DAS SCHNEIDEN MIT SAUERSTOFF KANN FEUER ODER EXPLOSION VERURSACHEN
D
as Schneiden mit Sauerstoff als Plasmagas kann eine potenzielle Feuergefahr aufgrund der dadurch
erzeugten mit Sauerstoff angereicherten Atmosphäre verursachen. Als Vorsichtsmaßnahme empfiehlt
Hypertherm vor dem Schneiden mit Sauerstoff die Installation eines Belüftungssystems für die Abluft.
Flammenrückschlagsicherungen sind erforderlich (außer sie sind für bestimmte Gase oder geforderte
Drücke nicht verfügbar), um einer Ausweitung des Feuers zurück zum Zufuhrgas vorzubeugen.
Beim Konfigurieren der Gaskonsole mit Zufuhrgasen ist sicherzustellen, dass alle
Schläuche, Schlauchverbindungen und Anschlussstücke für den Einsatz mit
Sauerstoff, Argon-Wasserstoff und Methan geeignet sind. Die Installation muss
entsprechend den nationalen und örtlichen Gesetzen vorgenommen werden.
Anmerkung:
Beim Schneiden mit Sauerstoff als Plasmagas muss ebenso Luft an der Gaskonsole
angeschlossen sein, um die korrekte Mischung bei den Vorströmungs- und
Schneiddurchfluss-Einstellungen zu erhalten.
Anschlussstück
Größe
N
2
5/8 – 18, Rechtsgängig,
innen (Schutzgas) „B”
Luft
9/16 – 18, JIC, #6
H35 / H5
9/16 – 18 Linksgängig,
(Brenngas) „B”
O
2
9/16 – 18, Rechtsgängig
(Sauerstoff) „B”