Sauerstoffverteilung für laser-schneiden, Öffentliche vorführungen und ausstellungen, Großraumdemonstrationen – Hypertherm HyIntensity Fiber Laser Rev.2 Benutzerhandbuch

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Sicherheit

HyIntensity Fiber Laser

Betriebsanleitung – 807091 Revision 2

S-11

Sauerstoffverteilung für Laser-Schneiden

Das Sauerstoff-Verteilsystem, einschließlich Verbindungen und Ventile, muss der zuständigen Regulierungsbehörde

zugelassen werden.

• Jeder Auslass des Rohrsystems, an dem Sauerstoff für tragbare Austrittssammler entnommen werden kann,

muss ein einfach zugängliches Absperrventil enthalten.

• Jeder Versorgungsauslass des tragbaren Austrittssammlers muss ein Prüfventil, ein leicht zugängliches

Absperrventil und eine abnehmbare Schutzkappe, die mit einer Kette o. Ä. am Gerät befestigt ist, enthalten.

• Am Einlass des tragbaren Austrittssammlers müssen Hauptabsperrventile für Sauerstoff vorhanden sein.
• Tragbare Austrittssammler für Brenngas müssen ein zugelassenes hydraulisches Rückführventil jeweils

am Einlass und vor den Versorgungsauslässen aufweisen, sofern kein zugelassener Druckreduktionsregler,

eine zugelassene Rückströmsperre oder ein zugelassenes hydraulisches Rückführventil bei jedem Auslass

vorgesehen ist. Die Auslässe an den Sauerstoff-Verteilerstellen können für den Anschluss an Druck-

reduktionsregler oder für direkten Schlauchanschluss ausgelegt sein.

• Die Schläuche für die Sauerstoff- und Brenngasversorgung müssen die Anforderungen von RMA IP-7 und

CGA E-1 erfüllen.

• Die Installation der zylindrischen Rohrverteiler, Absperrventile, Rückströmsperren, Rückführventile, Schläuche

und deren Verbindungen muss unter der Aufsicht einer Person, die in deren Zusammenbau und Verwendung

geschult ist, erfolgen.

In Nordamerika werden Schlauchdurchmesser von 19 mm (3/4 Zoll) oder kleiner für Sauerstoff grün und für Brenngase

(Azetylen, Flüssiggas (LPG), Erdgas, Wasserstoff, usw.) rot gekennzeichnet. Schwarze Schläuche werden für Inertgase,

Druckluft und Wasser verwendet.

Anmerkung: Die ISO-Standardfarben sind blau für Sauerstoffschläuche und orange für Flüssiggasschläuche.

Öffentliche Vorführungen und Ausstellungen

Bei öffentlichen Vorführungen und Ausstellungen von Schweiß- und Schneidverfahren müssen sowohl für die

Vorführer als auch das Publikum Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Installation und Betrieb der Schweiß- und

Schneidanlagen, sowie aller zugehörigen Geräte müssen unter der Aufsicht einer kompetenten Person erfolgen, um die

Sicherheit des Publikums zu gewährleisten. Der Standort muss so konstruiert, ausgestattet und betrieben werden, dass

die Verletzungsgefahr der Besucher des Standorts auf ein Minimum reduziert wird. Material und Geräte am Standort

müssen so platziert werden, dass sie bei einer eventuellen Evakuierung der Leute in einem Notfall kein Hindernis

darstellen. An allen Standorten muss ein geeigneter tragbarer Feuerlöscher vorhanden sein. Brennbares Material

am Standort muss vor Flammen, Funken und geschmolzenem Metall abgeschirmt oder in eine sichere Entfernung

gebracht werden (mind. 15 m). Wenn öffentliche Vorführungen oder Ausstellungen stattfinden, muss die örtliche

Feuerwehr im Vorfeld darüber informiert werden. Das Publikum muss vor Flammen, sprühenden Funken, geschmolzenem

Metall, gefährlicher Laserstrahlung, Einatmen von schädlichen Gasen und Rauch, sowie dem Berühren von unter

Spannung stehenden elektrischen Leitungen abgeschirmt und geschützt werden.

Großraumdemonstrationen

Bei Großraumdemonstrationen, wie z. B. Schulungen, Vorführungen, Shows und bestimmten automatischen Laser-

Schweiß- und Schneidverfahren kann statt der individuellen Ausrüstung (Helm, Handschild oder Schutzbrille) ein

großes Filterfenster oder -vorhang verwendet werden. Solch ein Filterfenster oder -vorhang muss auf besonders auf

seine Filtereigenschaften für bestimmte Wellenlängen und auf optische Dichte überprüft werden. Es kann auch eine

Kombination von Fenster/Vorhang und Laser-Sicherheits-Augenschutz (LSA) verwendet werden.

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