Betriebsanleitung, richtlinien und regeln, Schutz des personals, Laser-sicherheitsbeauftragter – Hypertherm HyIntensity Fiber Laser Rev.2 Benutzerhandbuch

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Sicherheit

HyIntensity Fiber Laser

Betriebsanleitung – 807091 Revision 2

S-3

Betriebsanleitung, Richtlinien und Regeln

Die Betriebsanleitung, Richtlinien und Regeln bezüglich Betrieb und Wartung der vom Maschinenbauer gelieferten

endgültigen Laseranlage müssen dem Laser-Sicherheitsbeauftragten und dem Bediener zugänglich gemacht werden

und strikt eingehalten werden. Vorliegenden Unterlagen über die Hypertherm Faserlaser-Komponenten mögen als

zusätzliche Informationen dienen, erfüllen jedoch nicht die Anforderungen auf vollständige Dokumentation über endgültige

Laser-Schneidanlagen.

Anmerkung 1: Zusätzlich zu den vorliegenden Anleitungen und jenen des Maschinenbauers können folgende

Unterlagen nützlich sein:

• EN 60825-1 – Sicherheit von Laserprodukten – Teil 1: Geräteklassifizierung und -anforderungen
• ANSI Z136.1; Nationale amerikanische Norm für den sicheren Betrieb von Lasern
• Der „Leitfaden für die Auswahl eines geeigneten Augenschutzes beim Umgang mit Lasern“ des Laser

Institute of America (LIA);

• Das Laser-Sicherheitshandbuch des LIA wurde verfasst, um die für Lasersicherheit Verantwortlichen

in ihren Einrichtungen zu unterstützen.

• Die US-Bundesvorschriften 21CFR1040.10 und 21CFR1040.11 für ein vollständiges Laserprodukt,
• Das technische Handbuch der „USA Occupational Safety Health Administration (OSHA)“, Abschnitt III,

Kapitel 6, „Laser Hazards“ („Gefahren mit Laser“)

Anmerkung 2: In folgenden Unterlagen finden Sie die grundlegenden Anforderungen für das Schneiden von Metall

• In Kanada: CAN/CSA-W117.2-06 Sicherheit beim Schweißen, Schneiden und ähnlichen Verfahren
• In den USA: ANSI Z49.1:2005 Sicherheit beim Schweißen, Schneiden und ähnlichen Verfahren

Anmerkung 3: Folgende Unterlagen können bei der Bestimmung der Stichproben von Schweiß- und Schneidpartikeln

und -rauch hilfreich sein:

• ANSI/AWS F1.1 bei in der Luft befindlichen Partikeln;
• ANSI/AWS F1.2 bei Rauchentwicklungsraten und Gesamtrauchemission;
• ANSI/AWS F1.3 bei Verunreinigungen.

Schutz des Personals

Im gesamten Arbeitsbereich muss nach Möglichkeit darauf geachtet werden, dass keine Fall- oder

Stolperstellen vorhanden sind, so dass für das Bedien-, Wartungs- und sonstige Personal rund um die Laser-

Schneidanlage, um automatische und halbautomatische Materialtransportmaschinen, Faserlaser, elektrische

Leitungen und andere Geräte keine Gefahr besteht. Um Unfälle durch Ausrutschen, Stolpern, Hinfallen,

elektrischen Schlag, Verbrennungen, Einatmen von Gas oder Rauch, sowie unnötige Belästigung durch

Lärm, Vibrationen oder Hitze zu vermeiden, müssen entsprechende Schutzeinrichtungen und Warnhinweise

angebracht werden. Konsultieren Sie bitte das von Hypertherm für Plasma-Schneidanlagen herausgegebene

Handbuch für Sicherheit und Konformität, in dem viele der beim Schneiden von Metall auftretenden Gefahren

und der Personenschutz am Arbeitsplatz behandelt werden, mit Ausnahme der Lasersicherheit, die in den

Dokumenten ANSI Z136.1 und IEC EN 60825-al erläutert werden.

Anmerkung: Der Arbeitnehmer sollte eine Analyse der körperlichen Anforderungen durchführen,

um sicherzustellen, dass keine der persönlichen Schutzmaßnahmen gesundheitliche

Probleme verursachen (z. B. Hals-, Rücken- oder Handgelenksprobleme durch zu langen

oder wiederholten Einsatz)

Laser-Sicherheitsbeauftragter

In der Nähe jeder Einrichtung, die einen Faserlaser zum Schweißen oder Schneiden einsetzt, muss ein

Hinweis vorhanden sein, wo der nächste Laser-Sicherheitsbeauftragte (LSB) zu finden ist. Die Pflichten und

Verantwortlichkeiten des LSB werden in ANSI Z136.1, Abschnitt 1.3 der US-amerikanischen oder anderen Laser-

Sicherheitsbestimmungen für Laser-Schneidanlagen am endgültigen Standort erläutert.

Anmerkung: Der LSB trägt die Verantwortung dafür, dass das gesamte Bedienpersonal ordnungsgemäß geschult und

sich den Gefahren und des sicheren Betriebs von Laser-Schweiß- oder -Schneidanlangen bewusst ist.

Außerdem ist der LSB für die Mitteilung und Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen verantwortlich,

um zu gewährleisten, dass das Personal (Bediener, Wartungspersonal, Besucher) die Bedienung der

Originalhersteller-Laser-Schneidanlage und die Sicherheitsanweisungen des Standorts versteht und

beherrscht, bevor es einen Bereich oder Raum eingeschränkten Zugangs betritt, in dem ein Laser in Betrieb

sein kann.

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