Vorsicht, Gefahr – BINDER UF V 500 Benutzerhandbuch
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UF V (E2+E2.1) 03/2013
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Symbol auf dem Typenschild
Information
GS mark not valid with mounted
option CO
2
emergency cooling
GS Prüfzeichen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
e.V. (DGUV), Fachausschuss Nahrungs- und Genussmittel,
Prüf- und Zertifizierungsstelle im DGUV Test. Mit Einbau der
Option CO
2
Notkühlung entfällt das GS Prüfzeichen.
LABORATORY EQUIPMENT
43KM
(nur UL Geräte)
Das Gerät wurde durch Underwriters Laboratories Inc.
®
anhand
der Normen CAN/CSA-C22.2 No. 61010-1, 2
nd
Edition, 2004-07
(Electrical Equipment for Measurement, Control, and Laboratory
Use; Part 1: General Requirements); UL 61010-1, 2
nd
Edition,
2005-07-22 (Electrical Equipment for Measurement, Control, and
Laboratory Use; Part 1: General Requirements).
1.5 Allgemeine Sicherheitsbestimmungen zu Aufstellung und Betrieb des Ultra-
Tiefkühlschranks UF V
Für den Betrieb des Ultra-Tiefkühlschranks und den Aufstellungsort beachten Sie die Richtlinie BGI/GUV-I
850-0 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien“ (früher Richtlinien für Laboratorien BGR/GUV-R 120 bzw. ZH
1/119) (für Deutschland).
Die BINDER GmbH ist nur dann verantwortlich für die sicherheitstechnischen Eigenschaften des Gerätes,
wenn Instandhaltung und Instandsetzung durch Elektro-Fachkräfte oder von BINDER autorisiertem Fach-
personal ausgeführt werden und wenn Bauteile, welche die Sicherheit des Gerätes beeinflussen, bei Aus-
fall durch Original-Ersatzteile ersetzt werden.
Das Gerät darf nur mit Original-Zubehör von BINDER oder mit von BINDER freigegebenem Zubehör an-
derer Anbieter betrieben werden. Der Benutzer trägt das Risiko bei Verwendung von nicht freigegebenem
Zubehör.
VORSICHT
Gefahr der Überhitzung.
Beschädigung des Gerätes.
∅
Gerät NICHT in unbelüfteten Nischen aufstellen.
Ausreichende Belüftung des Aufstellungsortes zur Wärmeabfuhr sicherstellen.
VORSICHT
Austritt von Kältemittel im Falle eines Gerätedefektes.
Umweltgefährdung.
Ausreichende Belüftung des Aufstellungsortes sicherstellen.
Der Ultra-Tiefkühlschrank darf nicht in explosionsgefährdeten Bereichen betrieben werden.
GEFAHR
Explosionsgefahr.
Lebensgefahr.
∅
Gerät NICHT in explosionsgefährdeten Bereichen betreiben.
∅
KEINE explosionsfähigen Stäube oder Lösemittel-Luftgemische in der Umgebung.