8 maßnahmen zur unfallverhütung – BINDER UF V 500 Benutzerhandbuch
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UF V (E2+E2.1) 03/2013
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1.8 Maßnahmen zur Unfallverhütung
Der Betreiber des ULTRA.Guard™ Ultra-Tiefkühlschranks UF V muss die folgende Regel beachten: Be-
treiben von Arbeitsmitteln. Betreiben von Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen (GUV-R
500 Kap. 2.35) (für Deutschland).
Folgende Maßnahmen wurden seitens des Herstellers getroffen, um Entzündung und Explosionen zu
vermeiden:
•
Angaben auf dem Typenschild
Vgl. Kap. 1.4.
•
Betriebsanleitung
Für jeden Ultra-Tiefkühlschrank ist eine Betriebsanleitung vorhanden.
•
Temperaturüberwachung
Der Ultra-Tiefkühlschrank hat eine von außen ablesbare Temperaturanzeige.
Im Gerät ist ein zusätzlicher Temperaturwählwächter eingebaut. Ein optisches und ein akustisches
Signal (Summer) zeigen die Temperaturüberschreitung an.
•
Sicherheits-, Mess- und Regeleinrichtung
Die Sicherheits-, Mess- und Regeleinrichtung sind gut zugänglich.
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Elektrostatische Aufladung
Die Innenteile sind geerdet.
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Sicherheit gegen berührbare Oberflächen
Nach EN ISO 13732-3:2008 geprüft.
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Fußböden
Vgl. Betriebsanleitung Kap. 3.4 zur Aufstellung.
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Reinigung
Vgl. Betriebsanleitung Kap. 14.3.
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Prüfungen
Der Ultra-Tiefkühlschrank wurde durch die Deutsche Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV),
Fachausschuss Nahrungs- und Genussmittel, Prüf- und Zertifizierungsstelle im DGUV Test, geprüft
und trägt das GS-Zeichen.
Bei Geräten mit der Option CO
2
Notkühlung entfällt das GS-Zeichen.