7 betriebsanweisung, 8 maßnahmen zur unfallverhütung – BINDER MKF 115 Benutzerhandbuch
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MKF+ MKFT (E3.2) 08/2014
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1.7 Betriebsanweisung
Je nach Verwendungsart und Aufstellungsort muss der Unternehmer (Betreiber des Wechselklima-
schranks) in einer Betriebsanweisung die Angaben für den sicheren Betrieb des Gerätes festlegen.
Die Betriebsanweisung ist in verständlicher Form und in der Sprache der Beschäftigten am
Aufstellungsort sichtbar und dauerhaft anzubringen.
1.8 Maßnahmen zur Unfallverhütung
Der Betreiber des Wechselklimaschranks MKF / MKFT muss die folgende Regel beachten: Betreiben von
Arbeitsmitteln. Betreiben von Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen (GUV-R 500 Kap.
2.35) (für Deutschland).
Folgende Maßnahmen wurden seitens des Herstellers getroffen, um Entzündung und Explosionen zu
vermeiden:
•
Angaben auf dem Typenschild
Vgl. Kap. 1.4.
•
Betriebsanleitung
Für jeden Wechselklimaschrank ist eine Betriebsanleitung vorhanden.
•
Übertemperaturüberwachung
Der Wechselklimaschrank hat eine von außen ablesbare Temperaturanzeige.
Im Gerät ist ein zusätzlicher Überwachungsregler (Temperaturwählbegrenzer Klasse 2.0 nach DIN
12880:2007) eingebaut. Ein optisches und ein akustisches Signal (Summer) zeigen die Temperatur-
überschreitung an.
•
Sicherheits-, Mess- und Regeleinrichtung
Die Sicherheits-, Mess- und Regeleinrichtung sind gut zugänglich.
•
Elektrostatische Aufladung
Die Innenteile sind geerdet.
•
Nicht-ionisierende Strahlung
Nicht-ionisierende Strahlung wird nicht gezielt erzeugt, sondern nur technisch bedingt von den elektri-
schen Betriebsmitteln (z.B. Elektromotoren, Kraftstromleitungen, Magnetspulen) abgegeben. Die Ma-
schine besitzt keine Permanentmagnete. Sofern Träger aktiver Implantate (z.B. Herzschrittmacher,
Defibrillatoren) einen Sicherheitsabstand (Abstand Feldquelle zu Implantat) von 30 cm einhalten, kann
eine Beeinflussung dieser Implantate mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.
•
Sicherheit gegen berührbare Oberflächen
Nach EN ISO 13732-1:2008 geprüft.
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Fußböden
Vgl. Betriebsanleitung Kap. 3.4 zur Aufstellung.
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Reinigung
Vgl. Betriebsanleitung Kap. 17.2.