7 – handhabung und lagerung, 9 – physikalische und chemische eigenschaften, Hypertherm plasmaanlagen – Hypertherm HPR800XD Auto Gas Benutzerhandbuch

Seite 312

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15.12.2010

a-4

Hypertherm

Plasmaanlagen

Datum

SICHERHEITSDATENBLATT

Revision

6. Dez. 2010

Brennerkühlmittel 30 % Propylenglykol-Mischung

2.01CLP

9 – PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN

GRENZWERTE FÜR BERUFSBEDINGTE EXPOSITION

STOFF

CAS-N

r

.

LTEL

(8 Stunden TWA ppm)

LTEL

(8 Stunden

TWA mg/m

3

)

STEL

(ppm)

STEL

(mg/m

3

)

Anmerkung:

Propylenglykol

57-55-6

NE

10 *

NE

NE

AIHA WEEL

in den USA

Benzotriazol

95-14-7

NE

NE

NE

NE

Keine

Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

Aussehen – Flüssig

Dampfdruck (mm Hg) – Nicht verfügbar

Farbe – Blassrosa – Rötlich

Dampfdichte (Luft=1) – Nicht verfügbar

Geruch – Gering

Dichte (g/ml) – 1,0 ± 0,1 g/ml

Geruchsschwelle (ppm) – Nicht verfügbar

Löslichkeit (Wasser) – Löslich

pH-Wert – 5,5–7,0 (konzentriert)

Löslichkeit (Sonstiges) – Nicht ermittelt

Schmelzpunkt (°C) / Gefrierpunkt (°C) – < 0 °C

Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser) – Nicht verfügbar

Siedepunkt/kochender Bereich (°C): > 100 °C

Selbstentzündungstemperatur (°C) – Nicht verfügbar

Flammpunkt (°C) – > 95 °C

Zersetzungstemperatur (°C) – Nicht verfügbar

Verdampfungsgeschwindigkeit – Nicht verfügbar

Viskosität (mPa.s) – Nicht verfügbar

Entzündbarkeit (fest, gasförmig) – Nicht entzündbar

Explosive Eigenschaften – Nicht explosiv

Explosionsgrenzen – Nicht verfügbar

Oxidierende Eigenschaften – Nicht oxidierend

Sonstige Angaben – Keine

7 – HANDHABUNG UND LAGERUNG

Handhabung

Unter normalen Handhabungs- und Anwendungsbedingungen sind schädliche
Auswirkungen unwahrscheinlich.

Lagerung

Behälter dicht geschlossen und trocken halten. Vor Hitze schützen. Darf nicht in die
Hände von Kindern gelangen. Von Oxidationsmitteln fernhalten.

Lagerungstemperatur:

Umgebungstemperatur

Lagerdauer:

Bei Umgebungstemperaturen stabil

Bestimmte Verwendung:

Ausschließlich für industrielle Zwecke

8 – BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSöNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN

Atemschutzgeräte

Normalerweise ist kein persönlicher Atemschutz erforderlich. Wenn voraussichtlich
die Grenzwerte für berufsbedingte Exposition überschritten werden, sind geeignete
Atemschutzgeräte zu tragen. Eine geeignete Staubmaske oder Feinstaubmaske mit
Filtertyp A/P könnte angemessen sein.

Augenschutz

Schutzbrille.

Handschuhe

Das Tragen von Chemikalienschutzhandschuhen ist nicht erforderlich.

Körperschutz

Keine.

Technische
Steuereinrichtungen

Für ausreichende Belüftung sorgen, um Dämpfe, Rauch, Staub usw. zu beseitigen.

Andere

Keine.

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