Hypertherm Phoenix V9.76.0 Benutzerhandbuch

Seite 36

Advertising
background image

SC-36

Sicherheit und Konformität

Shrink-Wrap Lizenzvertrag

Technik, Quellcodes oder zugrundeliegende Ideen oder Algorithmen herauszufinden; (f) die Hypertherm-Technologie
abtreten, vermieten, verleasen, verkaufen oder auf andere Art und Weise weitergeben wird; (g) die Hypertherm-
Technologie in irgendeiner Weise modifizieren, verändern, oder nachahmen wird.

5.

Die Lizenzvereinbarung sieht vor, dass nichts in ihr Enthaltene so ausgelegt werden kann, dass dem Endbenutzer/
Endkunden irgendein Recht oder Anspruch auf die intellektuellen Eigentumsrechte von Hypertherm oder seinen
Lizenzgebern oder Lieferanten zugestanden wird, sei es stillschweigend, als Rechtsverwirkung oder auf sonstige Art
und Weise, ausgenommen, es ist ausdrücklich in der Lizenzvereinbarung so festgelegt.

6.

Die Lizenzvereinbarung sieht vor, dass Hypertherm der einzige und alleinige Inhaber der Hypertherm-Technologie
bleibt, und dass der Endbenutzer/Endkunde keine Rechte an der Hypertherm-Technologie erhält, ausgenommen
jene, die ausdrücklich in der Sublizenzvereinbarung dargelegt sind.

7.

Die Lizenzvereinbarung gibt Hypertherm das Recht, die Vereinbarung zu beenden, wirksam durch schriftliche
Benachrichtigung, wenn der Endbenutzer/Endkunde irgendeine Auflage der Lizenzvereinbarung verletzt oder nicht
einhält, und wenn er nicht binnen fünf (5) Tagen nach Erhalt der schriftlichen Benachrichtigung durch Hypertherm
diese Verletzung rückgängig macht.

8.

HYPERTHERM, SOWIE SEINE LIZENZGEBER UND LIEFERANTEN GEBEN KEINE ZUSICHERUNGEN
ODER GEWÄHRLEISTUNGEN AB, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, IN BEZUG AUF
DIE HYPERTHERM-TECHNOLOGIE ODER DIE ZUGEHÖRIGE, DARIN EINGESETZTE SOFTWARE, UND
LEHNEN JEGLICHE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE AB, EINSCHLIESSLICH, OHNE AUSNAHME, DER
STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG DER VERKAUFSFÄHIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR
EINEN BESTIMMTEN ZWECK. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN GEBEN WEDER
HYPERTHERM NOCH SEINE LIZENZGEBER ODER LIEFERANTEN IRGENDEINE ZUSICHERUNG ODER
GEWÄHRLEISTUNG AB, IN BEZUG AUF DIE FUNKTIONALITÄT, ZUVERLÄSSIGKEIT ODER
LEISTUNGSFÄHIGKEIT DER HYPERTHERM-TECHNOLOGIE ODER DER ZUGEHÖRIGEN, DARIN
EINGESETZTEN SOFTWARE, NOCH IN BEZUG AUF DIE ERGEBNISSE, DIE DURCH DIE VERWENDUNG
DER HYPERTHERM-TECHNOLOGIE ODER DER ZUGEHÖRIGEN SOFTWARE ERZIELT WERDEN, ODER
DASS DER BETRIEB DIESER HYPERTHERM-TECHNOLOGIE ODER DER ZUGEHÖRIGEN SOFTWARE
UNTERBRECHUNGSFREI ODER FEHLERFREI ABLAUFEN WIRD.

9.

SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, KÖNNEN WEDER HYPERTHERM NOCH SEINE LIZENZGEBER ODER
LIEFERANTEN FÜR JEGLICHE INDIREKTE, EXEMPLARISCHE, STRAFGESETZLICHE, FOLGERICHTIGE,
ZUFÄLLIGE ODER BESTIMMTE SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ENTGANGENER PROFITE, DIE DURCH DIE
ODER IN VERBINDUNG MIT DER HYPERTHERM-TECHNOLOGIE ODER DER DAMIT VERBUNDENEN,
DARIN EINGESETZTEN SOFTWARE ENTSTANDEN SIND, VERANTWORTLICH GEMACHT WERDEN, NICHT
EINMAL DANN, WENN DIESE PARTEI VON DER MÖGLICHKEIT DES AUFTRETENS DIESER SCHÄDEN IN
KENNTNIS GESETZT WURDE. DIE IN DIESEM ABSCHNITT FESTGELEGTE EINSCHRÄNKUNG GILT
UNGEACHTET DER FORM DER HANDLUNG, SOWIE OB DIE GELTENDE HAFTUNG ODER SCHÄDEN AUF
VERTRAG (EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT AUSSCHLIESSLICH, VERLETZUNG DER
GEWÄHRLEISTUNG), UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT
AUSSCHLIESSLICH, FAHRLÄSSIGKEIT), GESETZEN, ODER JEDER ANDEREN GESETZLICHEN ODER
GLEICHWERTIGEN THEORIE BERUHT.

Advertising