1 evakuieren, 2 brechen des vakuums (fluten mit umgebungsluft), 3 betrieb mit inertgas – BINDER VDL 23 Benutzerhandbuch
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VDL (E2.1) 04/2014
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14.1 Evakuieren
•
Belüftungsventil (5) und Feindosierventil für Inertgas (6) schließen.
•
Vakuumpumpe einschalten.
•
Hebel des Vakuumabsperrventils (8) in Stellung
ON bringen (Ventil offen).
•
Druckverhältnisse im Innenraum an der Druckan-
zeige (3) überwachen. Das analoge Manometer
zeigt die laufende Verdampfung bzw. das Ende
des Trocknungsprozesses an. Die Skalierung des
Manometers (3) bezieht sich auf einen idealen
Umgebungsdruck von 1013 mbar. Toleranz: 50
mbar / 37,5 mm Hg (Torr) / 1,5 inHg bzw. 37,5
mm Hg (Torr) (2,5% vom Skalenendwert + Ab-
lesegenauigkeit).
•
Ist das gewünschte Endvakuum erreicht, Vaku-
umabsperrventil (8) in Stellung OFF bringen (Ven-
til geschlossen). Das erreichte Vakuum wird ge-
halten.
Abbildung 18: Manometeranzeige
Das zulässige Endvakuum beträgt 10
-2
mbar.
14.2 Brechen des Vakuums (Fluten mit Umgebungsluft)
Nach beendetem Trocknungsvorgang wird in dem Innenbehälter das Vakuum gebrochen (geflutet).
•
Belüftungsventil (5) und Feindosierventil für Inertgas (6) öffnen
Wenn das Belüftungsventil (5) geöffnet ist, wird die Frischluft durch den Frischluftanschluss (12) ange-
saugt. Wenn das Feindosierventil für Inertgas (6) geöffnet ist, wird die Frischluft durch den Inertgasan-
schluss (11) angesaugt.
Die Frischluft wird im unteren Bereich der Innenkesselrückwand eingeleitet. Sie verteilt sich gleichmäßig
im Innenraum. Diese unterflutig zugeführt Frischluftzuführung verhindert das Verwirbeln von pulverförmi-
gem Trocknungsgut.
14.3 Betrieb mit Inertgas
Für den Betrieb des Vakuumtrockenschranks VDL mit Inertgas beachten Sie die lüftungstechnischen
Maßnahmen in der Richtlinie BGI/GUV-I 850-0 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien“ (früher Richtlinien für
Laboratorien BGR/GUV-R 120 bzw. ZH 1/119) (für Deutschland).
Bei Betrieb mit Inertgas wird dem Gerät ein Sauerstoff verdrängendes Gas (z.B. N
2
) zugeführt. Inertgase
in hoher Konzentration sind gesundheitsgefährdend. Sie sind farblos und geruchsneutral und daher prak-
tisch nicht wahrnehmbar. Beim Einatmen inerter Gase kann es zu Benommenheit bis zum Atemstillstand
kommen. Sinkt der O
2
Gehalt der Luft < 18 %, besteht Lebensgefahr durch Sauerstoffmangel. Entwei-
chendes Inertgas muss durch gute Raumbelüftung oder einen geeigneten Anschluss an eine Abluftanlage
sicher abgeführt werden.