Warnung – BINDER VDL 23 Benutzerhandbuch

Seite 91

Advertising
background image

VDL (E2.1) 04/2014

Seite 91/106


BINDER Altgeräte werden bei Wiederverwertung nach EU-Richtlinie 2002/96/EG von zertifizierten Unter-

nehmen in sortenreine Stoffe zerlegt. Um Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiter der Entsorgungsunter-

nehmen auszuschließen, müssen die Geräte frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material

sein.

Der Nutzer des Gerätes trägt die Verantwortung, dass das Gerät vor Übergabe an einen Ent-

sorgungsbetrieb frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material ist.
•

Gerät vor Entsorgung von allen eingebrachten und anhaftenden Giftstoffen reinigen.

•

Gerät vor Entsorgung von allen Infektionsquellen desinfizieren. Beachten Sie, dass sich

Infektionsquellen ggf. nicht nur im Innenkessel des Gerätes befinden können.

•

Lässt sich das Gerät nicht sicher von Giftstoffen und Infektionsquellen befreien, entsorgen

Sie es gemäß den nationalen Vorschriften als Sondermüll.

•

Unbedenklichkeitsbescheinigung (Kap. 20) ausfüllen und dem Gerät beilegen.

WARNUNG

Verunreinigung des Gerätes mit giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material.
Vergiftungsgefahr.
Infektionsgefahr.
∅

Gerät mit anhaftenden Giftstoffen oder Infektionsquellen NIEMALS der Wiederverwer-

tung nach EU-Richtlinie 2002/96/EG zuführen.

Gerät vor Entsorgung von anhaftenden Giftstoffen oder Infektionsquellen befreien.

Gerät mit nicht zu beseitigenden Giftstoffen oder Infektionsquellen gemäß nationalen

Vorschriften als Sondermüll entsorgen.

17.4 Entsorgung des Gerätes in EU-Staaten außer der Bundesrepublik Deutsch-

land

BINDER-Geräte sind gemäß EU-Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über

Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) als „Überwachungs- und Kontrollinstrumente“ (Kategorie 9) für

ausschließlich gewerbliche Nutzung eingestuft und dürfen NICHT an öffentlichen Sammelstellen abgege-

ben werden.
Der Vakuumtrockenschrank VDL trägt das Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rä-

dern und Balken) zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten, die nach dem 13.

August 2005 in der EU in Verkehr gebracht wurden und gemäß EU-Richtlinie 2002/96/EG

(WEEE) über Elektro- und Elektronik-Altgeräte getrennt zu entsorgen sind.
Benachrichtigen Sie nach Nutzungsbeendigung den Händler, bei dem Sie das Gerät ge-

kauft haben, damit dieser gemäß EU-Richtlinie 2002/96/EG vom 27. Januar 2003 über

Elektro- und Elektronik-Altgeräte das Gerät zurücknimmt und entsorgt.

Advertising
Dieses Handbuch ist für die folgenden Produkte bezogen werden: