2 außerbetriebnahme, Warnung, Vorsicht – BINDER VDL 23 Benutzerhandbuch

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VDL (E2.1) 04/2014

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17.2 Außerbetriebnahme

Schlüsselschalter (1) ausschalten (Stellung 0)

Bei Ausschalten mit dem Schlüsselschalter (1) bleiben gespeicherte Parameter erhalten.

Inertgaszufuhr über das Feindosierventil (6) abstellen.

Ist der Inertgasanschluss geöffnet, kann Inertgas in den Vakuumtrockenschrank und weiter in die Um-

gebungsluft gelangen.

WARNUNG

Inertgas in hoher Konzentration.
Lebensgefahr durch Ersticken.

Einschlägige Vorschriften für den Umgang mit diesen Gasen einhalten.

Bei Außerbetriebnahme des Vakuumtrockenschranks Inertgaszufuhr abstellen:

Ventil (6) schließen.

Vakuumpumpe ausschalten. Brechen des Vakuums gemäß Kap. 14.2.

Gerät vom Stromnetz trennen. Netzstecker ziehen.

Vakuumanschluss entfernen (Kap. 4.2).

Inertgasanschluss und Druckminderer entfernen (Kap 4.3).

Vorübergehende Außerbetriebnahme: Hinweise zur geeigneten Lagerung beachten, Kap. 3.3.
Endgültige Außerbetriebnahme: Gerät gemäß Kap. 17.3 bis 17.5 entsorgen.

17.3 Entsorgung des Gerätes in der Bundesrepublik Deutschland

BINDER-Geräte sind gemäß EU-Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über

Elektro- und Elektronik-Altgeräte als „Überwachungs- und Kontrollinstrumente für ausschließlich gewerbli-

che Nutzung“ (Kategorie 9) eingestuft und dürfen NICHT an öffentlichen Sammelstellen abgegeben wer-

den.
Der Vakuumtrockenschrank VDL trägt das Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rä-

dern und Balken) zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten, die nach dem 13.

August 2005 in der EU in Verkehr gebracht wurden und gemäß EU-Richtlinie 2002/96/EG

und ElektroG getrennt zu entsorgen sind. Ein hoher Anteil der Materialien muss aus Um-

weltschutzgründen wiederverwertet werden.
Lassen Sie nach Nutzungsbeendigung das Gerät gemäß dem Elektro- und Elektronikgerä-

tegesetz (ElektroG) vom 23.03.2005, BGBl. I S. 762 entsorgen oder kontaktieren Sie den

BINDER Service, damit dieser die Rücknahme und Entsorgung des Gerätes gemäß dem

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vom 23.03.2005, BGBl. I S. 762 organisiert.

VORSICHT

Verstoß gegen geltendes Recht.

BINDER-Geräte NICHT an öffentlichen Sammelstellen abgeben.

Gerät fachgerecht bei einem nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG (vom

23.03.2005, BGBl. I S. 762) zertifizierten Recyclingunternehmen entsorgen lassen

oder

Den BINDER Service mit der Entsorgung beauftragen. Es gelten die beim Kauf des

Gerätes gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der BINDER GmbH.

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