2 außerbetriebnahme, Warnung, Vorsicht – BINDER VDL 23 Benutzerhandbuch
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VDL (E2.1) 04/2014
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17.2 Außerbetriebnahme
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Schlüsselschalter (1) ausschalten (Stellung 0)
Bei Ausschalten mit dem Schlüsselschalter (1) bleiben gespeicherte Parameter erhalten.
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Inertgaszufuhr über das Feindosierventil (6) abstellen.
Ist der Inertgasanschluss geöffnet, kann Inertgas in den Vakuumtrockenschrank und weiter in die Um-
gebungsluft gelangen.
WARNUNG
Inertgas in hoher Konzentration.
Lebensgefahr durch Ersticken.
Einschlägige Vorschriften für den Umgang mit diesen Gasen einhalten.
Bei Außerbetriebnahme des Vakuumtrockenschranks Inertgaszufuhr abstellen:
Ventil (6) schließen.
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Vakuumpumpe ausschalten. Brechen des Vakuums gemäß Kap. 14.2.
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Gerät vom Stromnetz trennen. Netzstecker ziehen.
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Vakuumanschluss entfernen (Kap. 4.2).
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Inertgasanschluss und Druckminderer entfernen (Kap 4.3).
Vorübergehende Außerbetriebnahme: Hinweise zur geeigneten Lagerung beachten, Kap. 3.3.
Endgültige Außerbetriebnahme: Gerät gemäß Kap. 17.3 bis 17.5 entsorgen.
17.3 Entsorgung des Gerätes in der Bundesrepublik Deutschland
BINDER-Geräte sind gemäß EU-Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über
Elektro- und Elektronik-Altgeräte als „Überwachungs- und Kontrollinstrumente für ausschließlich gewerbli-
che Nutzung“ (Kategorie 9) eingestuft und dürfen NICHT an öffentlichen Sammelstellen abgegeben wer-
den.
Der Vakuumtrockenschrank VDL trägt das Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rä-
dern und Balken) zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten, die nach dem 13.
August 2005 in der EU in Verkehr gebracht wurden und gemäß EU-Richtlinie 2002/96/EG
und ElektroG getrennt zu entsorgen sind. Ein hoher Anteil der Materialien muss aus Um-
weltschutzgründen wiederverwertet werden.
Lassen Sie nach Nutzungsbeendigung das Gerät gemäß dem Elektro- und Elektronikgerä-
tegesetz (ElektroG) vom 23.03.2005, BGBl. I S. 762 entsorgen oder kontaktieren Sie den
BINDER Service, damit dieser die Rücknahme und Entsorgung des Gerätes gemäß dem
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vom 23.03.2005, BGBl. I S. 762 organisiert.
VORSICHT
Verstoß gegen geltendes Recht.
∅
BINDER-Geräte NICHT an öffentlichen Sammelstellen abgeben.
Gerät fachgerecht bei einem nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG (vom
23.03.2005, BGBl. I S. 762) zertifizierten Recyclingunternehmen entsorgen lassen
oder
Den BINDER Service mit der Entsorgung beauftragen. Es gelten die beim Kauf des
Gerätes gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der BINDER GmbH.